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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/206

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird der Wirtschaftsplan der Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- mit dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht für das Jahr 2022 in der vorliegenden Fassung genehmigt und die Annahme der Zusammenstellung gemäß § 12 Abs. 1 EigVO wie folgt beschlossen:

 

  1. Es betragen

 

1.1    im Erfolgsplan

 die Erträge 5.746.200 Euro

 die Aufwendungen 5.740.500 Euro

 der Jahresgewinn   5.700 Euro

 

1.2    im Vermögensplan

 die Einzahlungen 742.500 Euro

 die Auszahlungen 742.500 Euro

 

 

  1. Es werden festgesetzt

 

2.1    der Gesamtbetrag der Kredite

 für Investitionsförderungs-

 maßnahmen auf 396.000 Euro

 

2.2    der Gesamtbetrag der Verpflich-

 tungsermächtigungen auf 0 Euro

 

2.3    der Höchstbetrag der Kassen-

 kredite auf  1.000.000 Euro

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 5 EigVO ist für die Feststellung des Wirtschaftsplanes die Ratsversammlung zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Die Werkleitung legt gemäß § 12 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein (Eig-VO) für den Eigenbetrieb Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- den Wirtschaftsplan 2022 vor. Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 5 EigVO ist für die Feststellung des Wirtschaftsplanes die Ratsversammlung zuständig.

Der Wirtschaftsplan 2022 der Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein (EigVO) vom 05. Dezember 2017 erstellt. Er besteht aus

 

  • dem Erfolgsplan,
  • dem Vermögensplan,
  • der Stellenübersicht,
  • der Zusammenstellung nach § 12 EigVO.

 

Erfolgsplan

Auf Basis der Kostenstellenrechnung und der Auftragsabrechnung 2020 und 2021 wurde eine Planrechnung für das Jahr 2022 durchgeführt. In den Erfolgsplan für das Jahr 2022 sind in Summe 5.746.200 Euro an Erträgen und 5.740.500 Euro an Aufwendungen eingestellt worden.

Die wesentlichen Umsatzerlöse ergeben sich aus der Abrechnung der Leistungspauschalen mit der Stadt Schleswig. In Abstimmung mit der Stadt Schleswig werden die Leistungspauschalen um 100 T€ auf 4.650 T€ angepasst.

Vom zu erwartenden Jahresgewinn in Höhe von 5.700 Euro sollen 50% an die Einrichtungsträgerin, die Stadt Schleswig, als Eigenkapitalverzinsung ausgeschüttet werden. Die andere Hälfte soll dem Eigenkapital zugeführt werden.

 

Vermögensplan

Die Einzahlungen und Auszahlungen des Vermögensplanes 2022 betragen 742.500 Euro.

Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 396.000 Euro erforderlich. Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt mit 1.000.000 Euro unverändert.

 

Stellenübersicht

Die Anzahl der Stellen bei der Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- bleibt unverändert.     

 

Gebührenvorkalkulation:

Die Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- erheben im Rahmen des Wirtschaftsplanes die satzungsmäßigen Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst. Die Gebührenkalkulation richtet sich nach den Vorschriften des Kommunal-Abgabengesetzes Schleswig-Holstein. Danach sollen die Benutzungsgebühren die Kosten der Einrichtung decken. Dazu gehört auch die Verzinsung des aufgewandten Kapitals und die Abschreibungen. Für die Ermittlung einer kostendeckenden Benutzungsgebühr ist eine Gebührenvorkalkulation zwingend erforderlich.

 

Aus der Gebührenvorkalkulation ergeben sich keine Veränderungen für die Benutzungsgebühren Winterdienst und Straßenreinigung.

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Anlagen

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