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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/235

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, für die Fußgängerzone in der Stadt Schleswig eine ganzjährig nutzbare Aktionsbeleuchtung zu beschaffen. Die Anschaffung erfolgt federführend durch das Stadtmarketing Schleswig. Die Gesamtkosten des Projekts in Höhe von 120.000,00 Euro werden mit 55.462,19 Euro durch die Stadt bezuschusst. Die weiteren Kosten werden durch die Gewerbevereine und mittels einer Förderung der AktivRegion finanziert. Folgekosten durch den Betrieb der Aktionsbeleuchtung entstehen der Stadt Schleswig nicht.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 11 Abs. 2 Ziff. 5 der Hauptsatzung der Stadt Schleswig entscheidet der Hauptausschuss über Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung und des Stadtmarketings.

 

 

2. Sachdarstellung

Realisiert werden soll die Anschaffung einer ganzjährig nutzbaren Aktionsbeleuchtung, die die Innenstadtsanierung begleitend, eine Steigerung der Außenwahrnehmung mit sich bringt, um überregionale Aufmerksamkeit zu erlangen. Die neue Beleuchtung

-          bleibt ganzjährig montiert (Wegfall der jährlichen Montagekosten)

-          besteht aus nachhaltigen Werkstoffen

-          ist bei Schäden leicht auszutauschen

-          kann vielfältig genutzt werden

-          lässt die gesamte Innenstadt zu einem Ganzen verschmelzen

-          kann individuell auf Ereignisse angepasst werden

-          entspricht den heutigen, technischen Anforderungen und

-          kann stromsparend durch LED-Lichtmodule betrieben werden.

 

Eine derartige durchgängige, innovative und nachhaltige Aktionsbeleuchtung ist, nach hiesigem Kenntnisstand, in Schleswig-Holstein einmalig und trägt somit zu einer erheblichen Attraktivitätssteigerung der Schleswiger Innenstadt bei.

 

 

3. Begründung des Beschlussvorschlages

Die derzeitige Beleuchtung in der Fußgängerzone eignet sich ausschließlich für die Weihnachtszeit und besteht teilweise nur aus einfachen, beleuchteten, grünen Girlanden mit nur wenigen Ornamenten. Zudem ist die Beleuchtung zwischenzeitlich in die Jahre gekommen, so dass im Jahre 2020 erst im allerletzten Moment eine Weihnachtsbeleuchtung sicher in Betrieb genommen werden konnte. Dennoch kam es wegen eines Kabelbrandes zu einem Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr.

 

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Betreiber des Projektes ist das Stadtmarketing Schleswig. Eventuelle Folgekosten werden vom örtlichen Handelsverein IGL und dem Stadtmarketing getragen. Der Stadt Schleswig entstehen keine weiteren Kosten.

 

 

5. Finanzierung

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 120.000,00 Euro. Das Finanzierungskonzept sieht wie folgt aus:

 

19.159,66 Euro werden von den Gewerbevereinen getragen,

45.378,15 Euro werden als Förderung durch die AktivRegion finanziert und

55.462,19 Euro werden durch die Stadt Schleswig bezuschusst.

 

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 24.11.2021 die Bezuschussung in der vorgenannten Höhe beschlossen.

 

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Anlagen

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