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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2022/008

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 65 Abs. 4 GO SH i.V.m. § 11 Abs. 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Schleswig sind die Gründe für eine durch den Bürgermeister getroffene Eilentscheidung unverzüglich dem Hauptausschuss mitzuteilen. 

 

2. Sach- und Problemdarstellung

Für die städtischen Schulen werden 45 interaktive Displays mit Zubehör, Software und Dienstleistung benötigt. Vor dem Hintergrund des ungewissen Pandemieverlaufes und der Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Schulen war im Herbst des vergangenen Jahres eine unverzügliche Beschaffung im Wege einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb erforderlich. Das Auftragsvolumen betrug rund 293.000 Euro.

 

3. Bewertung

Die pandemiebedingte Dringlichkeit der Beschaffung der 45 Displays einschließlich der Wahl des Vergabeverfahrens wurde hinreichend begründet. Bedingt durch die nach wie vor äußerst problematischen Lieferbedingungen für IT-Komponenten war eine unverzügliche Auftragserteilung zwingend geboten. Eine öffentliche Ausschreibung hätte einen beträchtlichen zeitlichen Nachteil ergeben.

 

4. Entscheidung des Bürgermeisters

Der Bürgermeister hat daher am 29.10.2021 entschieden, dass Dataport umgehend ein entsprechender Auftrag zu erteilen war.

 

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