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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2021/234

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 2 Ziff. 4 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig entscheidet der Bau- und Umweltausschuss über Entwürfe, Bauprogramme und Nutzungen für nicht nur unbedeutende städtische Bauvorhaben und deren nicht nur unwesentliche bauliche Veränderungen.

 

2. Sachdarstellung

Am 8. Dezember 2021 erfolgte die Auslosung der Baugrundstücke An den Wichelkoppeln. Ein Losverfahren war erforderlich, da den zu vergebenden 42 Grundstücken insgesamt 170 Bewerbungen um ein Grundstück gegenüberstanden. Pandemiebedingt wurde die Auslosung nicht im Rahmen einer Präsenzveranstaltung durchgeführt sondern die Bewerber*innen konnten an der Veranstaltung im Rahmen eines Livestreams teilnehmen. Da Grundstücksangelegenheiten grundsätzlich vertraulich zu behandeln sind, war die Veranstaltung nicht öffentlich.

Zunächst kamen die Bewerbungen von Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind zur Auslosung. Nachdem hier 10 Grundstücke ausgelost waren, wurden die restlichen Bewerbungen in die Lostrommel gegeben. Alle 42 auszulosenden Grundstücke waren nach etwas über 1,5 Stunden vergeben, wobei insgesamt 24 Grundstücke an Familien mit Kindern ausgelost wurden.

Im Anschluss an die Verlosung wurde die Reihenfolge von 20 Bewerber*innen für die Nachrückerliste ausgelost.

Zwischenzeitlich haben alle ausgelosten Bewerber*innen“ eine verbindliche Reservierungsbestätigung erhalten. Die Verwaltung rechnet mit der Beurkundung der ersten Kaufverträge ab Ende Januar 2022.

 

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