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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2022/024

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 32 der Geschäftsordnung der Ratsversammlung berichtet die Verwaltung im Bau- und Umweltausschuss über wichtige Verwaltungsangelegenheiten (Verwaltungsbericht). Daraus ergibt sich die Zuständigkeit des Bau- und Umweltausschusses.

 

2. Sachdarstellung

Für die Altlastensanierung der Wikinghalbinsel ist die Herstellung einer externen Bodenlagerfläche zur Zwischenlagerung und Beprobung des zu entsorgenden und wiedereinbaufähigen Bodenmaterials erforderlich.  

 

Die Stadt Schleswig stellt eine derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche an der nördlichen Stadtgrenze (Voßkuhlenkoppel) zur Verfügung. Diese Fläche wurde in einer gemeinsamer Variantenbetrachtung durch die Stadt Schleswig und dem Kreis Schleswig-Flensburg für geeignet befunden.

 

Der Kreis Schleswig Flensburg und das beauftragte Ingenieurbüro stellen den aktuellen Stand der Planung vor.

 

 

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Anlagen

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