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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/046

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

1. Aufstellungsbeschluss

Es wird beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 B für das Gebiet zwischen der Bahnhofstraße, Christian-Albrecht-Straße und dem Prinzenpalais aufzustellen.

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Der vorliegende Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 B für das Gebiet zwischen der Bahnhofstraße, Christian-Albrecht-Straße und dem Prinzenpalais und die dazugehörige Begründung werden gebilligt. Mit dem Entwurf soll die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau- und Umweltausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse in der Bauleitplanung.

 

2. Sachdarstellung

Die Stadt Schleswig möchte zusammen mit den Grundstückseigentümern die Bebauung im Planbereich neu ordnen. Die rückwärtigen (also dem Adam-Olearius-Weg zugewandten) Grundstücksbereiche sollen baulich nachverdichtet werden. Hierdurch kann zentrumsnah neuer Wohnraum geschaffen werden.

Hierzu hat die Stadt bereits über eine 1. Änderung dieses Bebauungsplanes entsprechende Möglichkeiten auf dem benachbarten Grundstück 'Bahnhofstraße 2' geschaffen. Nun soll auch auf dem Grundstück 'Bahnhofstraße 4' im rückwärtigen Bereich ein weiteres Baufeld ausgewiesen werden.

 

Aufgrund der bisherigen Festsetzungen ist eine Bebauung in der vorgesehenen Form und in dem vorgesehenen Bereich derzeit nicht zulässig, so dass diese Änderung vorgenommen werden muss. Wesentliches Planungsziel ist die Schaffung von innerstädtischem Wohnraum.

 

Mit dieser Planung kommt die Stadt Schleswig dem Grundsatz 'Innenentwicklung vor Außenentwicklung' nach und vermeidet die zusätzliche Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. Insofern besteht ein öffentliches Interesse an der Umsetzung der vorliegenden Planung.

 

3. Handlungsbedarf

Um die vorgesehene Nachverdichtung planungsrechtlich zu sichern, wird empfohlen, den Aufstellungs- sowie den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Keine.

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Anlagen

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