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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/048

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es werden die beigefügten angepassten Fördergrundsätze für die Umsetzung eines Verfügungsfonds in der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Stadtumbau“ der Stadt Schleswig beschlossen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 2 Abs. 2 Zuständigkeitsordnung trifft der Bau- und Umweltausschuss die Entscheidung über städtebauliche Planungen.

 

2. Sachdarstellung

Gemäß dem städtebaulichen Rahmenplan „Schleswig Innenstadt“ ist die Einrichtung eines auf die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Stadtumbau“ ausgerichteten Verfügungsfonds zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung der Sanierungsbetroffenen vorgesehen. In den Fördergrundsätzen für den Verfügungsfonds sind u. a. Ziele, förderfähige Ausgaben und die Einrichtung eines Sanierungsbeirats, welcher als Entscheidungsgremium für eingereichte Anträge fungiert, formuliert.

 

Die Etablierung eines Verfügungsfonds ist mittlerweile weiter vorangeschritten. Der Schleswig Fonds für die Innenstadt ist entstanden und wird bereits durch viele Partner*innen finanziell unterstützt. Die Mitglieder für den Sanierungsbeirat wurden vom Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 08.03.2022 berufen. Die konstituierende Sitzung des Beirats ist für den 05.05.2022 angesetzt.

 

Bei der weiteren Vorbereitung von Schleswig Fonds und Konstituierung des Sanierungsbeirats sind Anpassungsbedarfe an den Fördergrundsätzen entstanden. Im Wesentlichen betrifft dies ggü. der am 16.03.2021 vom Bau- und Umweltausschuss beschlossenen Fassung:

 

  • Klarstellende Formulierungen unter Punkt 5 – Antragsberechtigte und Antragsverfahren sowie
  • Ergänzung der Gleichstellungsbeauftragten unter Punkt 7 – Zusammensetzung und Organisation des Beirats.

 

Die einzelnen Änderungen sind in der Anlage 2 dargestellt.

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Anlagen

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