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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/001

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dem Antrag des Stadtmarketings auf Bezuschussung des Kultursonntags am 09.06.2024 in Höhe von 5.000,--€ stattzugeben.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Zuständigkeit ergibt sich gem. § 11 Abs. 2 Nr. 5 der Hauptsatzung der Stadt Schleswig v. 26.06.2023.

 

2. Sachdarstellung

In der Sitzung am 11. Dezember 2023 hat die Ratsversammlung die Mitteilung über die Stadtverordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass (VO/2023/222) zur Kenntnis genommen. Demnach sind für das Jahr 2024 wieder vier verkaufsoffene Sonntag geplant. Der „Kultursonntag“ am 09.06. steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Schleswig die Veranstaltung durch die Übernahme der Sachkosten in Höhe von 5.000,--€ bezuschusst. Ein entsprechender Antrag wurde durch die Stadtmarketing Schleswig GmbH gestellt.

 

3. Problemdarstellung

Lt. Stadtmarketing reichen die Mittel der IGL nicht aus, um alle vier verkaufsoffenen Sonntage zu finanzieren. Ohne einen städtischen Zuschuss für den Kultursonntag wird das Stadtmarketing den Kultursonntag 2024 nicht durchführen können und sich dann auf 3 verkaufsoffene Sonntage beschränken müssen.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten der Durchführung belaufen sich auf ca. 5.000,00 €.

 

5. Finanzierung

Es wird empfohlen, die Kosten als überplanmäßige Ausgabe aus dem PSK 571010.5317000 in einem Nachtrag zum Haushalt 2024 zu veranschlagen und dem Finanzausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

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