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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2024/139

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 65 Abs. 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO SH) sind die Gründe für eine durch den Bürgermeister getroffene Eilentscheidung unverzüglich der Stadtvertretung mitzuteilen.

 

2. Sachdarstellung

Für die Sanierung der Michaelisallee des 3. Abschnitts (Jahnplatz – Fehrsstraße) hat das beauftragte Ingenieurbüros Haase + Reimer eine Kostenschätzung erarbeitet. Auf dieser beruhte der Haushaltsansatz für diese Baumaßnahme.

 

Bei der Auftragsvergabe am 05.09.2023 überstieg das Submissionsergebnis der Bauleistungen mit 154.775,95 € den Haushaltsansatz von 130.000 € (HH-Jahr 2023). Die Mehrkosten sollten durch den Deckungskreis getragen werden. Die Auftragsvergabe, zusammen mit dem Vorschlag die Mehrkosten über den Deckungskreis zu tragen, erfolgte nach Mitzeichnung des Rechnungsprüfungsamtes.

 

Die beauftragte Firma Schnoor stellte insgesamt vier Abschläge in Rechnung (03.11.2023, 15.11.2023, 29.11.2023 und 06.02.2024).

 

Die Abschlagsrechnungen hat das beauftragte Ingenieurbüros Haase + Reimer jeweils nach Eingang der Rechnungen geprüft. Anschließend erfolgte die Zahlung der Rechnungen. Aus den Abschlagsrechnungen war nicht ersichtlich, dass die Schlussrechnung zu Mehrkosten führen, die weit über dem Submissionsergebnis aus 2023 liegen.

 

Erst im weiteren Verlauf der Baumaßnahme stellte sich heraus, dass wichtige Leistungen bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses nicht berücksichtigt und dass Mengen zu gering angesetzt waren. Im Bauablauf wurden Zusatzarbeiten notwendig, die im Vorweg nicht feststellbar waren. So fiel z.B., trotz Baugrunduntersuchung, in Teilen Bodenaustausch durch ungeeigneten Untergrund an. Da die Sanierungsmaßnahme bereits im Bau war, musste die Umsetzung der fehlenden oder zusätzlichen Leistungen veranlasst werden.

 

Am 31.05.2024 (nach der RV am 06.05.2024) ging die Schlussrechnung der Fa. Schnoor mit einem noch ausstehenden Betrag in Höhe von 81.141,37 € beim beauftragte Ingenieurbüro Haase + Reimer zur Prüfung ein.

 

Die vom Büro Haase + Reimer geprüfte und in einzelnen Positionen korrigierte Schlussrechnung ging erst am 04.07.2024 bei der Stadt Schleswig ein und lag dem SG Öffentliches Grün am 05.07.2024 vor. Der Betrag der Schlussrechnung betrug nach der Prüfung durch Haase + Reimer 77.7245,01 € (3.416,36 € weniger im Vergleich zur Schlussrechnung der Fa. Schnoor).

 

Die Höhe der geprüften Rechnungen der Fa. Schnoor, Schuby, lautet insgesamt auf 225.074,24 €. Davon sind 96.770,62 € nicht durch die Haushaltsmittel gedeckt. Hinzu kommen Kosten von 11.892,21 € für die Honorarschlussrechnung des Planungsbüros.

 

Auf dem Produktsachkonto standen daher keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. Der Fehlbetrag auf dem PSK betrug 108.662,83 €.

 

3. Problemdarstellung

Die schlussendliche Höhe des Fehlbetrages war dem SG Öffentliches Grün erst ab dem 05.07.2024 bekannt. Bis zur Ratsversammlung am 08.07.2024 konnte aufgrund des dazwischen liegenden Wochenendes keine interne Abstimmung über eine Vorlage für die Ratsversammlung herbeigeführt werden.

 

Die Höhe der überplanmäßigen Ausgabe liegt außerhalb des Höchstbetrages nach § 4 der Haushaltssatzung, für die der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 GO erteilen kann. Allerdings kann der Bürgermeister nach § 65 Abs 4. GO dringende Maßnahmen, die sofort ausgeführt werden müssen, für die Ratsversammlung anordnen.

 

Eine vorherige Befassung der städtischen Gremien mit den erst im Verlauf der Baumaßnahme erforderlichen Zusatzarbeiten hätte zu einer Bauunterbrechung geführt. Diese war allerdings nicht zu vertreten, da es sich bei dem 3. Bauabschnitt zur Sanierung der Michaelisallee im Bereich des Jahnplatzes und der Fehrstraße um einen Weg handelt, der von Schülerinnen und Schülern der Lornsenschule, der Bruno-Lorenzen-Schule und der Domschule als Schulweg genutzt wird. Eine zügige Durchführung der Baumaßnahme lag im öffentlichen Interesse. Durch eine Verzögerung im Bauablauf wäre auch die Erreichbarkeit des Jahnplatzes weiterhin mit Einschränkungen verbunden gewesen, was den Sportunterricht der Lornsenschule beeinträchtigt hätte.

 

Aus diesem Grund wurden die notwendigen Zusatzarbeiten ohne vorherige Befassung der städtischen Gremien ausgeführt.

 

Entsprechend ergibt sich daraus die Unabweisbarkeit der überplanmäßigen Aufwendungen, da die entsprechenden Arbeiten bereits ausgeführt und abgeschlossen wurden und die Stadt damit in der Verpflichtung zur Zahlung der erbrachten Leistungen ist.

 

Hinzu kommt, dass die geprüfte Schlussrechnung mit der tatsächlichen Höhe der noch ausstehenden Zahlungsverpflichtungen erst am 05.07.2024 (Freitag) dem SG Öffentliches Grün der Stadt Schleswig vorlag.

 

Eine Erstellung einer Beschlussvorlage für die Ratsversammlung am 08.07.2024 (Montag) war aufgrund der intern durchzuführenden Abstimmung und Mitzeichnung nicht mehr möglich.

 

Eine Vorbereitung einer Beschlussvorlage für die nächste Ratsversammlung am 07. Oktober 2024 wäre für die Stadt Schleswig mit wirtschaftlichen Nachteilen verbunden. Denn zwischenzeitlich liegt die erste Mahnung der Fa. Schnoor vor. Eine zweite Mahnung wird, nach Auskunft der Fa. Schnoor, vorbereitet.

 

Da nach §16 VOB/B in Verbindung mit §288 II BGB bei einer weiteren Zahlungsverzögerung Verzugszinsen bis zu 9% erwartet werden müssen, ist vorliegend eine Eilentscheidung des Bürgermeisters indiziert.

 

Andernfalls wären die Interessen der Stadt Schleswig als bislang zuverlässigen Auftraggeber und Vertragspartner ernstlich gefährdet.

 

5. Entscheidung des Bürgermeisters

Aus den vorstehenden Gründen hat der Bürgermeister vom Recht der Eilentscheidung nach § 65 Abs. 4 GO SH Gebrauch gemacht und die erforderliche überplanmäßige Auszahlung über 108.662,83 € angeordnet. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei mehreren Konten des Produkts 541010 (Gemeindestraßen), 541010 (Kreisstraßen) und 551010 (Öffentl. Grün), s. Anlage. Die Ratsversammlung wird hierüber gem. § 65 Abs. 4 GO in Kenntnis gesetzt.

 

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Anlagen

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