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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/157

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, den anliegenden Entwurf der Richtlinie zur Ehrung von verdienten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Schleswig zuzustimmen.

 

Die Beschlussfassung gilt auch für den Fall, dass sich noch redaktionelle oder den wesentlichen Inhalt des Entwurfes nicht berührende Veränderungen ergeben. 

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 4 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) entscheidet der Sozial, Kultur- und Tourismusausschuss über die Vergabe von Auszeichnungen für besondere Leistungen und Verdienste auf dem Gebiet der ehrenamtlichen sozialen Arbeit.

 

2. Sachdarstellung

Die „Richtlinie für die Ehrung verdienter Bürgerinnen und Bürger und erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler“ ist veraltet und benötigt eine Überarbeitung.

 

Bereits seit 2020 werden die Ehrungen verdienter Bürgerinnen und Bürger und erfolgreicher Sportlerinnen und Sportler getrennt durchgeführt. Hintergrund ist u.a. die Hohe Anzahl der zu Ehrenden im Sportbereich und die Kapazitätsgrenze des Ständesaals sowie die Trennung der Ausschüsse in Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss und Bildungs-, Jugend- und Sportausschuss und damit verbundene unterschiedliche Zuständigkeiten.

 

Zudem wurden in den letzten Jahren vom Auswahlgremium immer mehr „Ergänzungen“ zur Richtlinie „festgelegt“. U. a. können Bürgerinnen und Bürger für eine Tätigkeit nur einmal gegehrt werden. Aus diesem Grund wird der in fragekommende Personenkreis einer Ehrung seit Jahren immer kleiner. Daher wurde im letzten Auswahlgremium zur Ehrung vorgeschlagen, die Ehrung verdienter Bürgerinnen und Bürger nur noch alle zwei Jahre stattfinden zulassen. Zudem wurde der Wunsch geäußert, ein einheitliches Ehrungspräsent in der Richtlinie festzuhalten.

 

Aus diesem Grund wurde nunmehr seitens der Verwaltung, unter Berücksichtigung der Wünsche des Auswahlgremiums, die in der Anlage zur Drucksache VO/2024/157 folgende neue Richtlinie entworfen.

 

3.      Finanzierung

Es gibt keine finanziellen Auswirkungen.

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Anlagen

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