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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/155

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die Ratsversammlung wird beschlossen, soziale Vereine und Verbände in den Jahren 2025 und 2026 in Form der Anlage zur Drucksache VO/2024/155 zu bezuschussen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 4 Ziff. 1 und 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) entscheidet der Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss über Angelegenheiten der Sozialeinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die die Stadt bezuschusst sowie über die Gewährung von Zuschüssen an soziale Vereine und Verbände.

 

2. Sachdarstellung

Seit 2018 (für die Jahre 2019 und 2020) erfolgte die Zuordnung von Zuschüssen zunächst für die institutionelle Förderung und im Anschluss wurden die Restmittel durch Anwendung der Bewertungsmatrix aufgeteilt.

 

Aufgrund der gemachten Erfahrungen der letzten Jahre bezüglich der Anwendung der Bewertungsmatrix, insbesondere auch der erfolgten Diskussionen in den Gremien, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, es zunächst grundsätzlich bei den bisherigen Zuschüssen zu belassen und um eine größtmögliche Planungsverlässlichkeit für die Zuschussempfänger zu gewährleiten, die jeweiligen Zuschusshöhen erneut für zwei Jahre (2025 und 2026) festzuschreiben.

 

Das Ergebnis ist die Anlage zur Drucksache VO/2024/155.

 

Verwaltungsseitig wird dann für die Folgezeit ein neuer Vorschlag bezüglich der Handhabung erarbeitet und rechtzeitig zur Entscheidung vorgelegt.

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Anlagen

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