Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass die Holmer Beliebung von 1650 im Rahmen ihres 375-jährigen Jubiläums für das Kulturprojekt „Lichtkunst an und in der Holmer Kapelle“ eine Förderung i. H. v. 1.500 Euro erhält.

Reduzieren

Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 4 Nr. 6 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig ist der Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Die Holmer Beliebung von 1650 feiert im Juni 2025 ihr 375-jähriges Jubiläum. Im Rahmen dieser Feier ist ein besonderes Lichtkunst Projekt mit der Schleswiger Kulturpreisträgerin Kathrin Bethge geplant. Die Kapelle auf dem Holm sowie der umliegende Friedhof sollen in einem besonderen Licht dargestellt werden. Gäste sind hierzu herzlich willkommen.

 

Die Verwaltung befürwortet nach Prüfung der Antragsunterlagen eine Förderung ausschließlich für dieses Kunstprojekt. Die Antragssumme beträgt 2.700 Euro. Die Verwaltung schlägt aufgrund der bisherigen Antragslage zu diesem frühen Zeitpunkt eine Teilförderung i. H. v. 1.500 Euro vor. Der Fördertopf beträgt (bei Genehmigung des Haushaltes) 13.100 Euro. Neben den bereits geplanten Förderungen würden bei einer vollen Förderung dieses Projektes für den Rest des Jahres nur noch rd. 4.500 Euro zur Verfügung stehen. In der Sitzung wird eine aktuelle Förderübersicht vorliegen.

 

3. Begründung des Beschlussvorschlages

Die Holmer Beliebung gehört mit ihrer 375-jährigen Tradition zur kulturellen Geschichte Schleswigs. Das geplante Projekt wurde in ähnlicher Weise schon einmal am/im Schleswiger Dom mit großem Erfolg durchgeführt und wird aus Sicht der Verwaltung das Jubiläum für die Holmer und der teilnehmenden Öffentlichkeit würdevoll aufwerten.

 

4. Finanzierung

Die Kosten sowohl einer Teilförderung als auch einer vollen Förderung stehen unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes 2025 unter Produkt 281010 zur Verfügung.

Reduzieren

Anlagen

Loading...