Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/052
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Jahresabschluss der Schleswiger Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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05.05.2025
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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19.05.2025
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Beschlussvorschlag
- Es wird beschlossen, den vorgelegten und testierten Jahresabschluss 2024 sowie den Lagebericht 2024 der Schleswiger Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH zur Kenntnis zu nehmen und die Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Jahresabschluss festzustellen.
- Es wird beschlossen, die Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Bilanzgewinn in voller Höhe (4.539.776,42 Euro) an die Gesellschafter auszuzahlen. Unter Berücksichtigung der Vorabausschüttung in Höhe von 4.500.000,00 Euro erfolgt eine Auszahlung des Restbetrages in Höhe von 39.776,42 Euro.
- Es wird beschlossen, die Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 zu entlasten.
- Es wird beschlossen, die Gesellschafterversammlung anzuweisen, die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2024 zu entlasten.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Es ist die Ratsversammlung nach § 109a Absatz 1 GO zuständig. Die Vorberatung erfolgt gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 Hauptsatzung durch den Hauptausschuss.
2. Sachdarstellung
Die Geschäftsführung legt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 vor. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens wurde in der Aufsichtsratssitzung am 03. April 2025 durch die Geschäftsführung erläutert.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 ist im Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MKM Menke & Kollegen GmbH, Oldenburg, erläutert.
Der Jahresabschluss der Schleswiger Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH wurde durch den Wirtschaftsprüfer geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr 2024 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 5.047.141,23 Euro ab. Unter Berücksichtigung eines bilanziellen Verlustvortrages in Höhe von 507.364,81 Euro ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 4.539.776,42 Euro.
Mit Aufsichtsratsbeschluss vom 10.02.2025 erfolgte eine Vorabausschüttung des Bilanzgewinns in Höhe von 4.500.000,00 Euro an die Gesellschafter. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Restbetrag in Höhe von 39.776,42 Euro ebenfalls an die Gesellschafter auszuschütten.
Gemäß § 7 Nr. 1.7 und Nr. 1.8 des Gesellschaftsvertrages obliegt die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung der Gesellschafterversammlung.
Der Aufsichtsrat hat auf seiner Sitzung dem von der Geschäftsführung aufgestellten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MKM Menke & Kollegen GmbH, Oldenburg, geprüften Jahresabschluss und Lagebericht der Schleswiger Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2024 zugestimmt. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss festzustellen und den Gewinn an die Gesellschafter auszuschütten.
