Mitteilung öffentlich - VO/2025/055
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zum Sachstand KulturL
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Kultur und Tourismus
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte; Fachbereich I Zentraler Service
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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19.05.2025
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Erledigt
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Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss
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Kenntnisnahme
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22.05.2025
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Die Ratsversammlung ist gemäß § 28 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein zuständig.
Gem. § 4 Nr. 6 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig ist der Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss zuständig.
2. Sachdarstellung
In ihrer Sitzung vom 16.12.2024 hatte die Ratsversammlung beschlossen, KulturL zunächst für weitere sechs Monate anzumieten und dafür 20.000,00 € bereitzustellen, um dann KulturL anschließend in Vereinsträgerschaft zu übergeben (vgl. VO/2024/166-11). Hierzu hat sich das Kulturzentrum Schleswig e. V. bereiterklärt. Die Organisation und die Terminplanung wurden bereits im Januar 2025 an das Kulturzentrum übergeben. Eigens hierfür hatte dieses die AG KulturL gegründet, die sich wie folgt zusammensetzt:
- Ulrich George (2. Vors. des Kulturzentrums; SliArt)
- Inke Asmussen (Kunstverein Schleswig)
- Susanne Pertiet (Sprecherrat der Kulturkonferenz; Offene Ateliers)
- Carsten Schmolling (Seniorenbeirat)
- Anita Szczecinna (SeniorTrainer Schleswig)
- Michael Struck (Parents for Future)
Darüber hinaus engagieren sich weitere Ehrenamtliche für den Erhalt des KulturL. Die Organisation und Terminplanung wurden bereits im Januar 2025 von der Stadt an das Kulturzentrum übertragen. Zur weiteren Finanzierung von KulturL hat das Kulturzentrum e. V. einen Spendenaufruf gestartet sowie im Frühjahr 2025 zwei Förderanträge gestellt:
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auf Bundesebene LOKAL - Programm für Kultur und Engagement (Programm der Bundeskulturstiftung, 90%-Förderung, 240.000,00 € über 4 Jahre)
Die Kulturstiftung des Bundes fördert in dem Modellprogramm LOKAL einen antragsoffenen Fonds, mit dem sie engagierte Kultureinrichtungen und -vereine in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnern unterstützen will. Ziel der Förderung ist, dass sich die geförderten Kultureinrichtungen und -vereine vor Ort lokale Partner suchen, mit ihnen sowie Künstlerinnen und Künstlern und den Menschen im Ort künstlerische Projekte entwickeln. - auf Landesebene die Strukturförderung für soziokulturelle Zentren und Initiativen, die dazu dient, bereits existierende Formate zu verstetigen (75%, bis 35.000,00 €)
Mit den Förderentscheidungen wird frühestens zu Juni – spätestens zu Juli 2025 gerechnet.
Bereits Ende Juni 2025 läuft der Mietvertrag zwischen Stadt Schleswig und der Privatvermieterin regulär aus. Der Verein Kulturzentrum e.V. kann die Finanzierung inkl. aller Fixkosten jedoch nur unter der Voraussetzung einer positiven Förderzusage als Trägerverein übernehmen.
Damit das kulturelle Zwischennutzungsangebot für alle Bürger*innen und Kulturschaffenden im ansonsten leerstehenden Ladenlokal KulturL aufrechterhalten werden kann, verlängert die Stadt Schleswig einmalig um weitere 2 Monate den zu Ende Juni 2025 auslaufenden Mietvertrag bis Ende August 2025.
Die Mehrkosten von 2 Monatsmieten inkl. Nebenkosten in Höhe von ca. 5.000,00 Euro stehen im Haushalt zur Verfügung. Bei negativer Förderzusage endet die Zwischennutzung zu Ende August 2025.
3. Finanzielle Auswirkungen
Zusätzliche Haushaltsmittel müssen nicht eingestellt werden. Im Falle eines positiven Förderbescheides prüft die Stadt Schleswig, ob eine Rückerstattung möglich und förderunkritisch ist.
