Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/045-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zum multifunktionalen Kulturhaus
Auf der Freiheit – hier Verpachtungsgastronomie
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte; Fachbereich II Bildung, Kultur und Ordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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03.06.2025
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Bereit
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen,
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dass im Rahmen der Sanierungsumbaumaßnahme des ehemaligen Bundeswehrmannschaftsheimes die vom Kulturhaus nicht benötigten Flächen weiterhin für eine Verpachtungsgastronomie genutzt werden. Die Vorbereitungen hierzu erfolgen in zwei Phasen. Um kostensteigernde Zeitverzögerungen im Baufortschritt zu vermeiden und eine erfolgreiche Verpachtung zu ermöglichen, werden in der ersten Stufe zunächst nur die Küchen- und weiteren zur Gastronomie gehörenden Räume abweichend zum Verwaltungsvorschlag in VO/2025/045 baulich und ohne Gastronomie- und Küchenausstattung fertiggestellt. Der hierfür erforderliche Kostenaufwand beläuft sich auf 545.000 €. Über das Verfahren zur Ausschreibung der Verpachtungsgastronomie wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
- die für die bauliche Fertigstellung der Gastronomieräume zusätzlichen Baukosten im Nachtragshaushalt 2025 bereitzustellen.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt zu Ziff. 1.) beim Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss (§ 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung) und zu Ziff. 2.) bei der Ratsversammlung (§ 28 GO Schleswig-Holstein)
2. Sachdarstellung
Über die Vorlage 2025/045 erfolgte eine Beratung im Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss am 08.04.2025. Die Vorlage wurde vertagt. Die Fraktionen waren sich einig, um eine Verzögerung im Zeitplan zu vermeiden, über eine angepasste Vorlage 2025/45-1 in der Ratsversammlung am 19.05.2025 zu beraten. Auf Antrag der CDU erfolgte vor der Beratung die Zurückweisung an den Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss. Mit dieser Vorlage konkretisiert die Verwaltung die Empfehlungen zum Ausbau für eine zukünftige Gastronomielösung. (Nähere Ausführungen zur Historie sind den Vorlagen VO/2025/045 und VO/2025/045-1 zu entnehmen.)
Der Rohbau des Kulturhauses schreitet voran - ein mündlicher Bericht zum aktuellen Sachstand für selbige Sitzung des Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss ist geplant. Aufgrund des engen Terminplans, der sich aus den Vorgaben der Förderung des Bauvorhabens ergibt, besteht aktuell Entscheidungsdruck zur weiteren Bearbeitung des Südflügels, der für eine Verpachtungsgastronomie vorgesehen ist. Die Verwaltung empfiehlt daher, den über einen Rohbau hinausgehenden Ausbau der Küchen- und Gastronomieräume im laufenden Bauablauf vorzunehmen, um einerseits die Möglichkeiten eines späteren wirtschaftlichen Betriebs offen zu halten und andererseits den fortlaufenden Bau dafür nicht zu unterbrechen oder zu einem späteren Zeitpunkt doppelte Kosten durch zusätzliche Baustelleneinrichtung oder einen Eingriff in dann fertig gestellte Bereiche zu vermeiden. Dies beinhaltet z. B. folgende Maßnahmen:
- Vorstreckungen sämtliche Leitungen, insbesondere auch Elektro, Sicherheitstechnik und Lüftung
- Herstellung der Unterverteilungen
- Durchbruchherstellung
- Einbau der Innentüren
- Herstellung der Abdichtungen
- Estricharbeiten
- Einbau von Bodenabläufen- und Rinnen
- Heizungsinstallation
- Herstellung der Anlieferung
- Ausstattung der Sanitärräume
- Küchensockel (z. B. in den Anschlussbereichen)
Ein künftiger Betreiber kann auf dieser Basis variabel eine eigene Küche planen oder eigene Küchenelemente mitbringen. Die Pachteinnahmen wären in der Folge später entsprechend einnahmenmindernd anzupassen, da der von Cordes und Rieger empfohlene Vollausbau nicht umgesetzt wird.
3. Kosten
Der Kostenaufwand wird wie folgt beziffert: Ausbaukosten 545.000,00 Euro (brutto).
4. Finanzierung
Die zusätzlichen Kosten erhöhen den Kostenaufwand für die Verpachtungsgastronomie, die nicht Bestandteil der Drittmittelförderung durch die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM), das Land SH und den Kreis Schleswig-Flensburg ist. Zugleich werden hierdurch die Erfolgsaussichten für die Ausschreibung der Verpachtungsgastronomie dennoch erhöht, obwohl die Empfehlungen von Cordes und Rieger nicht zu 100% umgesetzt werden.
