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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/060

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO SH): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO SH): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen:

 

  1. die Hauptsatzung der Stadt Schleswig vom 03.06.2013 durch eine Neufassung in der Fassung der Drucksache VO/2025/60 (Anlage 1) sowie

 

  1. die Zuständigkeitsordnung vom 03.06.2013 durch eine Neufassung in der Fassung der Drucksache VO/2025/60 (Anlage 3)

 

zu ändern.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Der Hauptausschuss bereitet Entscheidungen gemäß § 45b GO SH vor.

 

Die Ratsversammlung entscheidet gemäß § 28 Nr. 2 GO SH u.a. über die Änderungen von Satzungen.

 

2. Sachdarstellung

Durch die Einführung neuer technischer Möglichkeiten im Ständesaal eröffnet sich auch die Option zur Durchführung von Bild- und Tonübertragungen (sog. „Streaming“).

 

Die notwendigen Anpassungen erfolgen durch eine Ergänzung des § 19 im Rahmen einer Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Schleswig.

 

Auf die Berücksichtigung der Möglichkeit zur digitalen Sitzungsteilnahme (§ 34a GO SH) soll derzeit verzichtet werden.

 

Im Zuge dieser Überarbeitung wird zugleich auch die Zuständigkeitsordnung in einer neuen Fassung beschlossen.
 

3.      Handlungsbedarf

Die grundsätzliche Einführung von Bild- und Tonübertragungen (Streaming) erfordert eine sorgfältige Berücksichtigung rechtlicher und organisatorischer Aspekte. Diese müssen in den Ablauf eingebunden und eindeutig geregelt werden.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Die erforderliche Medientechnik ist bereits angeschafft. Für die externe Begleitung durch einen Medientechniker fallen 70,00 € pro Stunde an.

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Anlagen

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