Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/067
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes für das Haushaltsjahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Martin Renk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.07.2025
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Geplant
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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21.07.2025
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 93 Abs. 7 Gemeindeordnung (GO) i. V. m. § 92 GO legt der Bürgermeister nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Ratsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor. Eine Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages erfolgt nicht. Der Finanzausschuss ist nach § 8 Abs. 1 Buchst. c) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig für das Finanzwesen zuständig.
2. Sachdarstellung
Die Stadt hat unter der Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres ihren Jahresabschluss und die Jahresabschlüsse der mit ihr verbundenen Aufgabenträger, zu einem Gesamtabschluss zu konsolidieren. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang. Dem Gesamtabschluss ist ein Gesamtlagebericht beizufügen.
Für das Haushaltsjahr 2020 wurde der Gesamtabschluss und der Gesamtlagebericht erstellt (siehe Anlage 1) und dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Das Prüfergebnis ist in einem Schlussbericht zusammengefasst, der dieser Drucksache ebenfalls als Anlage 2 beigefügt ist.
3. Faktoren
Soweit es im Rahmen der Prüfung zu Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes gekommen ist, führen sie nicht zu einer anderen Einschätzung der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns Stadt Schleswig. Insofern ist durch das Rechnungsprüfungsamt festgestellt worden, dass der Gesamtabschluss 2020 ordnungsgemäß aus den Einzelabschlüssen und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet wurde.
Es wird die Empfehlung ausgesprochen, über den Gesamtabschluss 2020 gemäß § 93 Abs. 7 GO i. V. m. § 92 Abs. 3 GO zu beraten und zu beschließen
4. Handlungsbedarf
Gemäß § 93 Abs. 7 GO i.V.m. § 92 Abs.3 GO beschließt die Ratsversammlung über den Gesamtabschluss.
Bei Bedarf werden weitere Erläuterungen während der Beratung gegeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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533,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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600,3 kB
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