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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2025/056

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Sachdarstellung

 

Gem. § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein erstellt der Bürgermeister einen jährlichen Bericht über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über 50,00 Euro hinausgehen und leitet diesen der Ratsversammlung zu. In diesem Bericht sind der Geber, die Zuwendungen und der Zuwendungszweck anzugeben.

 

Im Haushaltsjahr 2024 wurden insgesamt 15 Zuwendungen mit einem Gesamtwert von 8.985,50 Euro für verschiedene Zwecke angenommen.

 

Die Spenden teilen sich in 9 Geldzuwendungen in Höhe von insgesamt 4.260,50 Euro und 6 Sachzuwendungen mit einem Wert von insgesamt 4.725,00 Euro auf. 

 

Die Zuwendungen kamen insbesondere der Jugendfeuerwehr der Stadt Schleswig mit einem Wert von 1.790,00 Euro, dem Stadtmuseum mit einem Wert von 4.725,00 Euro und der Stadtbücherei mit einem Wert von 1.600,00 Euro zugute.

 

Weitergehende Angaben sind dem als Anlage beigefügten Zuwendungsbericht 2024 zu entnehmen.

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