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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2025/081

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 65 Absatz 4 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO SH) sind die Gründe für eine durch den Bürgermeister getroffene Eilentscheidung unverzüglich der Ratsversammlung mitzuteilen.

 

2. Sachdarstellung

Der Rückbau des Parkhauses sowie des derzeitigen Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) in Schleswig ist für Januar 2026 vorgesehen.

Zu diesem Zeitpunkt muss der provisorische ZOB auf dem Stadtfeld betriebsbereit sein. Sollte dies nicht gewährleitet werden, besteht die Gefahr, dass entweder bis Sommer 2026 kein ZOB in Schleswig vorhanden ist oder die Arbeiten am aktuellen ZOB und Parkhaus erst im Sommer 2026 aufgenommen werden können.

 

3. Problemdarstellung

Die oben genannte Baumaßnahme wurde am 17.04.2025 durch die Vergabestelle der Stadt Flensburg veröffentlicht. Das Submissionsergebnis wurde dem Fachdienst Tiefbau am 08.05.2025 mitgeteilt. Das wirtschaftlichste Angebot betrug 486.755,86 € brutto. Die Kostenschätzungen der Stadt Schleswig lagen bei 348.860,40 €.

 

Das Ergebnis war unerwartet ungünstig. Die Differenz in Höhe von 137.895,54 € würde bei einer Auszahlung den Höchstbetrag nach § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Schleswig, für den der Bürgermeister nach § 82 GO SH seine Zustimmung erteilen kann übersteigen.

 

Aufgrund des engen Zeitrahmens für die Durchführung der Arbeiten sowie weiterer Termine auf dem Stadtfeld, wie beispielsweise dem Peermarkt, ist es aus Sicht des Fachdienstes Tiefbau nicht möglich, auf die nächste Ratsversammlung zu warten. Eine Verzögerung würde die Durchführung der Maßnahme auf dem Stadtfeld sowie die Gesamtmaßnahme erheblich gefährden, was wiederum das Interesse der Stadt Schleswig erheblich beeinträchtigen würde. Daher war eine sofortige Vergabe des Auftrages unerlässlich und der Bürgermeister hat von seinem Recht auf Eilentscheidung gemäß § 65 Absatz 4 GO SH Gebrauch gemacht.

Die Deckung der Auftragserteilung erfolgt durch Minderauszahlungen im PSK 538020.7815058 – ARAP für geleistete Zuwendungen – RW Kanal Gewerbegebiet B-Plan 40 c.

 

Dieser Sachverhalt ist der Ratsversammlung gem. § 65 Abs.4 GO unverzüglich mitzuteilen, was mit dieser Drucksache erfolgt. 

 

4. Entscheidung des Bürgermeisters

Zustimmung des Bürgermeisters am 04.06.2025 zur Auftragsvergabe im oben genannten Umfang des Submissionsergebnisses beim PSK 547010.7852093 – Interims ZOB Stadtfeld.

 

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