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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/079

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen,

  1. die beigefügte „Gebührensatzung für die Benutzung der Angebote der Stadtbücherei“ vorbehaltlich redaktioneller Anpassungen zu erlassen. Sie löst die „Entgeltordnung für die Benutzung der Angebote der Stadtbücherei Schleswig“ ab.

 

  1. die beigefügte „Gebührensatzung für Stadtmuseumsführungen und die Durchführung museumspädagogischer Projekte“ vorbehaltlich redaktioneller Änderungen zu erlassen. Sie löst die „Entgeltordnung für Stadtmuseumsführungen und die Durchführung museumspädagogischer Projekte“ ab.
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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 4 Ziff. 6 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig ist der Ausschuss für Soziales, Kultur und Tourismus zuständig bei Entscheidungen über Angelegenheiten der Kultur- und Bildungseinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die die Stadt bezuschusst.

 

Gem. § 3 Ziff. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig ist der Finanzausschuss zuständig für die Vorbereitung der Gebühren- und Beitragssatzungen für die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung.

 

Gem. § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung SH entscheidet die Ratsversammlung über den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen.

 

2. Sachdarstellung

Im Zuge der Änderungen der Benutzungsordnungen beider Einrichtungen wurden auch die Entgeltordnungen für die Benutzung der Angebote der Stadtbücherei und die Entgeltordnung für Stadtmuseumsführungen und die Durchführung museumspädagogischer Projekte u. a. aus Gründen der Haushaltskonsolidierung und Verringerung des Defizits im Haushalt des Stadtmuseums angepasst. Beide Entgeltordnungen wurden neugefasst als Gebührensatzungen, um u. a. Beitreibungen effizienter und kostengünstiger durchführen zu können. 

 

In der Anlage wurde dazu eine Synopse zum Abgleich (alt/neu) und die daraus zu beschließenden Neufassungen abgebildet.

 

  1. Finanzielle Auswirkungen

Die Einnahmen bei der Stadtbücherei könnten sich im Bereich der Säumniszuschläge nahezu verdoppeln. Es sind Mehreinnahmen in Höhe von ca. 3.000,00 bis 4.000,00 € zu erwarten.

 

Im Bereich des Stadtmuseums ist eine finanzielle Auswirkung noch nicht messbar.

Hier wird die künftige Buchungslage entscheidend sein.

 

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