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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/078

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, die beigefügte „Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Schleswig zur Nutzung der Kulturwerkstatt im Stadtmuseum Schleswig“ vorbehaltlich redaktioneller Anpassungen zu erlassen. Sie löst die bisherige „Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Schleswig zur Nutzung der Kulturwerkstatt im Stadtmuseum Schleswig“ ab.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 4 Ziff. 6 der Zuständigkeitsordnung ist der Ausschuss für Soziales, Kultur und Tourismus zuständig bei Entscheidungen über Angelegenheiten der Kultur- und Bildungseinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die die Stadt bezuschusst.

 

Gem. § 3 Ziff. 2 ist der Finanzausschuss zuständig für die Vorbereitung der Gebühren- und Beitragssatzungen für die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung.

 

Gem. § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung SH entscheidet die Ratsversammlung über den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen.

 

2. Sachdarstellung

Aufgrund des zunehmenden Rechtsdrucks über die Kultur auf die Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland ist es unumgänglich, auch auf kommunaler Ebene zu handeln und damit die Wertvorstellungen der Stadt Schleswig mit Nachdruck zu festigen.

 

In der Ratsversammlung am 04.03.2024 wurde

  1. Der Beitritt der Stadt Schleswig zum Bündnis für Demokratie im Kreis Schleswig- Flensburg u.

2.   Der Anschluss zur Trierer Erklärung des Deutschen Städtetages beschlossen.

 

Dies hat die Verwaltung zum Anlass genommen, die Nutzungsordnungen seiner kulturellen Einrichtungen mit Zugang der Öffentlichkeit mit einem Passus zu ergänzen, der Angriffe auf die Demokratie abwenden soll. In diesem Fall wurde die Ergänzung genutzt, Anpassungen im Teil zur Nutzung der Kulturwerkstatt sowie die Umwandlung von einer Entgeltordnung in eine Gebührensatzung einzuarbeiten was wiederum die Beitreibung von Gebühren vereinfachen soll. 

 

In der Anlage wurde dazu eine Synopse zum Abgleich (alt/neu) abgebildet.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Anpassung der Gebühren soll Mehreinnahmen im Produkt Kulturwerkstatt nach sich ziehen. Einen aufgrund der Preiserhöhungen leichten Rückgang der Buchungszahlen berücksichtigend, sind Mehreinnahmen von rund 1.500,00 Euro im Jahr 2026 zu erwarten.

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Anlagen

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