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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/077

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen,

  1. die Benutzungsordnung der Ausstellungshalle im Stadtmuseum Schleswig in der als Anlage beigefügten Fassung zu ändern.
  2. die Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Schleswig in der als Anlage beigefügten Fassung zu ändern.
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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 4 Ziff. 6 der Zuständigkeitsordnung ist der Ausschuss für Soziales, Kultur und Tourismus zuständig bei Entscheidungen über Angelegenheiten der Kultur- und Bildungseinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die die Stadt bezuschusst.

 

Gem. § 28 der Gemeindeordnung SH entscheidet die Ratsversammlung über den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen.

 

2. Sachdarstellung

Aufgrund des zunehmenden Rechtsdrucks über die Kultur auf die Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland ist es unumgänglich, auch auf kommunaler Ebene zu handeln und damit die Wertvorstellungen der Stadt Schleswig mit Nachdruck zu festigen.

 

In der Ratsversammlung am 04.03.2024 wurde

  1. der Beitritt der Stadt Schleswig zum Bündnis für Demokratie im Kreis Schleswig-Flensburg und

2. der Anschluss zur Trierer Erklärung des Deutschen Städtetages beschlossen.

 

Dies hat der zuständige Fachdienst zum Anlass genommen, die Benutzungsordnungen seiner kulturellen Einrichtungen mit Zugang der Öffentlichkeit mit einem Passus zu ergänzen, der Angriffe auf die Demokratie abwenden soll. Zudem wurde diese Ergänzung genutzt, die nicht mehr zeitgemäßen Begrifflichkeiten dem heutigen Stand anzupassen.

 

In den Anlagen wurden dazu Synopsen zum Abgleich (alt/neu) und die daraus zu beschließenden Neufassungen abgebildet.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Die Änderungen der Benutzungsordnungen haben keine finanziellen Auswirkungen.

 

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