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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2025/142

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Der Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss ist nach § 4 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Gem. § 14 des Gesetzes zur Integration und Teilhabe des Landes Schleswig-Holstein tragen die Kreise, Gemeinden und Ämter im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, ihrer jeweiligen finanziellen Leistungsfähigkeit und nach Maßgabe der Gesetze eine besondere Mitverantwortung bei der Verwirklichung der genannten Ziele.

Über diese Maßnahmen hält der Integrationsbeauftragte jährlich einen Bericht über die im vergangenen Jahr durchgeführten Projekte sowie eine Vorschau der geplanten Projekte des Folgejahres.

 

3. Bewertung

Der Personenkreis umfasst Geflüchtete mit unterschiedlicher Herkunft, deren Anzahl stark variiert. Aktuell werden kaum Zuweisungen an die Stadt vorgenommen. Der Bildungsstand reicht von Personen, die sich leicht integrieren lassen, da sie bereits die englische oder sogar deutsche Sprache ganz oder teilweise beherrschen, bis hin zu Personen, die Analphabet*innen sind, was das Lernen der Sprachen und somit die Integration verkompliziert.

 

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Anlagen

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