Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/100
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 105 "Auf der Freiheit - Ostteil": Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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10.09.2025
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Geplant
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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06.10.2025
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Beschlussvorschlag
- Die während der Veröffentlichung des Entwurfs von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingereichten Stellungnahmen werden in der anhängenden Abwägungstabelle aufgeführt. Über die abgegebenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden (vgl. Anlage 1).Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 105 „Auf der Freiheit – Ostteil“ betreffend ein Gebiet zwischen der Straße „Schleiufer“ und der Schlei, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung (Anlage 2).
- Die dazugehörige Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.
- Der Beschluss der Änderung des Bebauungsplans durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.schleswig.de/bauen-stadtentwicklung/bauleitplanung/rechtskraeftige-bauleitplaene“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Entscheidungen über den Satzungsbeschluss von B-Plänen sind der Ratsversammlung vorbehalten. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung in Bauleitplanverfahren vor.
2. Sachdarstellung
Die Veröffentlichung nach § 3 (2) BauGB wurde im Zeitraum vom 24.04.2025 bis 26.05.2025 durchgeführt (Wiederholung vom 15.07.2025 bis 15.08.2025 aufgrund fehlerhafter Bekanntmachung). Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wurde im Zeitraum vom 24.04.2025 bis 19.06.2025 durchgeführt.
Der Bebauungsplan Nr. 105 'Auf der Freiheit - Ostteil' ist am 13.10.2022 in Kraft getreten. Er beinhaltet den Ostteil des Gesamtareals 'Auf der Freiheit', dessen weitere städtebauliche Entwicklung über die Bebauungspläne Nr. 102, Nr. 103 und Nr. 105 gesteuert werden soll.
Das Plangebiet der 1. Änderung befindet sich zwischen der Straße 'Schleiufer' und der Schlei im Süden des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 105. Es handelt sich um die Bauflächen Nr. 17 und 18, die als Sonstiges Sondergebiet 'Hotel' bzw. Allgemeines Wohngebiet festgesetzt sind. Wesentliche Bautätigkeiten haben in diesem Bereich bisher noch nicht stattgefunden.
Im Zuge der weiteren Entwicklung des Gesamtprojektes 'Auf der Freiheit' gibt es einen Vorhabenträger, der das geplante Hotel verwirklichen möchte. Die bisherige Planung sieht für das Hotel einen max. 5-geschossgigen Hauptbaukörper mit einem max. 2-geschossigen Anbau vor. Hierbei ist der Anbau auf der Nordseite des Hotels vorgesehen. Im Zuge der konkreten Hotelplanung hat sich herausgestellt, dass es zielführend ist, wenn der Anbau auf der Südseite des Hauptgebäudes angeordnet wird. Hierdurch wird es möglich, einen nach Südwesten (in Richtung Stadtkern und Dom) ausgerichteten, abgestuften Baukörper zu errichten und damit eine Vielzahl von Hotelzimmern mit attraktiven Balkonen und Sichtbeziehungen zur Schlei und zur Stadt ausstatten zu können. Die aktuelle Planung sieht ein Hotel mit ca. 134 Zimmern vor.
Der aktuelle Bebauungsplan sieht für den 2-geschossigen Bauteil eine max. Gebäudehöhe von 13,00 m über NHN (ca. 9,50 m über Gelände) vor. Um einen abgestuften Baukörper zu ermöglichen, muss die Gebäudehöhe für den Anbau an die des Hauptbaukörpers (und somit auf 23,00 m über NHN) angeglichen werden. Die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse bleibt unverändert bei 2. Damit wird sichergestellt, dass die Geschosse ab dem 2. Obergeschoss jeweils max. 75 % des darunterliegenden Geschosses einnehmen dürfen.
Auch die nordöstlich des Hotels geplanten sog. Wasserhäuser befinden sich in der konkreten Umsetzungsplanung. In der Gesamtbetrachtung der wassernahen Gebäude im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 105 zeigt sich, dass das Hotel, die Mühle und das Seminarzentrum eine größere Gebäudehöhe aufweisen als die Wasserhäuser. Im Sinne einer Minimierung des weiteren Flächenverbrauches zur Schaffung attraktiver Wohnungen möchte die Stadt Schleswig die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse um eines (von bisher 2 auf zukünftig 3) erhöhen.
Damit in Verbindung steht die Erhöhung der zulässigen Gebäudehöhe von bisher 13,00 m über NHN auf zukünftig 16,50 m über NHN. Es sind keine negativen Auswirkungen auf die landeinwärts gelegenen Wohngebäude verbunden, da die Abstände zwischen den jeweiligen Gebäuden ausreichend groß sind. Weiterhin wird der Betrieb der Mühle Nicola nicht erheblich beeinträchtigt. Es kommt hier insgesamt, bei Betrachtung aller Windrichtungen und deren durchschnittlicher Verteilung, zu einer Reduzierung der Windgeschwindigkeit von rund 5 %.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden keine zusätzlichen Versiegelungen und keine stärker emittierenden Nutzungen ermöglicht. Insgesamt werden die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch diese Änderung des Bebauungsplanes nicht beeinträchtigt.
3. Handlungsbedarf
Um die vorgesehene Nachverdichtung planungsrechtlich zu sichern, wird empfohlen, den Satzungsbeschluss zu fassen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt durch die Vorhabenträger und soll durch einen Erschließungsvertrag gesichert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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232,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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410,2 kB
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