Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2025/114

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

Reduzieren

Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Finanzausschusses ergibt sich aus § 8 Abs. 1 Ziff. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schleswig.

 

Die Zuständigkeit des Bildungs-, Jugend- und Sportausschusses ergibt sich aus § 5 Ziff. 4 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig.

 

 

2. Sachdarstellung

In der Anlage wird das Jahresergebnis des Jugendzentrums für das Jahr 2024 dargestellt.

 

Der Jahresbericht für das Jahr 2024 wird nachgereicht.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...