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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2025/113

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Finanzausschusses ergibt sich aus § 8 Abs. 1 Ziff. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schleswig.

 

Die Zuständigkeit des Bildungs-, Jugend- und Sportausschusses ergibt sich aus § 5 Ziff. 4 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig.

 

 

2. Sachdarstellung

In den Anlagen wird der Jahresbericht (nichtöffentlich) sowie das Jahresergebnis des Jugendaufbauwerkes für das Jahr 2024 dargestellt.

 

 

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Anlagen

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