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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2025/115

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Bildungs-, Jugend- und Sportausschusses ergibt sich aus § 5 Ziff. 4 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig.

 

 

2. Sachdarstellung

Einen institutionellen Kinderschutz gibt es seit 2012. In den jeweiligen Kitas war er auch in einzelnen Fragmenten bereits vorhanden. Neu ist eine Zusammenführung in ein ganzheitliches Konzept für alle fünf Kitas in Trägerschaft der Stadt Schleswig.

 

Das Kinderschutzkonzept ist in den vergangenen zwei Jahren umfangreich nach den aktuellsten rechtlichen Vorgaben überarbeitet worden und liegt dieser Drucksache in der aktuellen Fassung als Anlage bei. Dieses ist nicht starr sondern wird dauernd weiterentwickelt und den Gegebenheiten entsprechend angepasst.

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Anlagen

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