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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2025/111

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

 

Der Finanzausschuss ist nach § 8 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig für das Finanzwesen zuständig.

 

2. Sachdarstellung

 

Die Selbstverwaltung hat im letzten Jahr mit Blick auf die jährlichen Beratungen zum Haushalt und den sich anschließenden Finanzplanungszeiträumen, im Vorwege um eine Gesamtübersicht der in Planung befindlichen Investitionen von wesentlicher Bedeutung (ab 50 TEUR) gebeten.

 

Verwaltungsseitig wurden für den Zeitraum 2025 bis 2029 und soweit geplant auch darüber hinaus, die wesentlichen Investitionen in der als Anlage beigefügten Übersicht zusammengestellt. Die Darstellung gibt zu den Investitionsmaßnahmen u. a. Auskünfte darüber, welches voraussichtliches Investitionsvolumen zu erwarten ist und ob die Möglichkeit einer Förderung besteht.

 

Verwaltungsseitig sind die Maßnahmen innerhalb der Produkte priorisiert worden, d. h., dass die Maßnahme mit der höchsten Priorität als erstes gelistet ist. Eine weitere Priorisierung – also produktübergreifend bzw. stadtweit – ist nicht durchgeführt worden. Die Investitionsmaßnahmen wurden verwaltungsseitig mit folgender (farblichen) Priorisierung versehen:

 

 

Maßnahme laufend

 

Maßnahme vorbereitet

 

Maßnahme in Planung. Umsetzung ab 2027 oder später

 

Maßnahme mit geringer Priorität. Umsetzung ab 2028 oder später

 

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Anlagen

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