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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/119

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen für die zukünftigen Ergebnishaushalte werden in der Fassung der Anlage zur Drucksache VO/2025/119 beschlossen. Die Maßnahmen bilden die Grundlage für die Haushaltsplanaufstellungen ab 2026. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

 

Der Finanzausschuss ist nach § 8 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig für das Finanzwesen zuständig.

 

2. Sachdarstellung

 

Der Bericht zum Jahresabschluss 2024 (VO/2025/091), der 1. Nachtragshaushalt 2025 (VO/2025/098) und der Finanzplanungszeitraum 2026 bis 2028 legen mit großer Deutlichkeit die finanzielle Lage der Stadt Schleswig offen. Die folgenden Punkte sind dabei besonders hervorzuheben:

 

  • Das Haushaltsjahr 2024 schließt mit einem Jahresfehlbetrag i. H. v. 7,6 Mio. € ab.

 

  • Für das Haushaltsjahr 2025 wird über die Nachtragsplanung, trotz einer einmaligen Gewinnablieferung der SGEG i. H. v. rd. 5,9 Mio. €,  weiterhin ein Jahresfehlbetrag i. H. v. 870 T€ erwartet.

 

  • Im Finanzplanungszeitraum 2026 bis 2028 werden weitere Defizite i. H. v. 28,1 Mio. € erwartet.

 

  • Durch die hohen Defizite besteht finanzierungsseitig das Problem, dass für den laufenden Verwaltungsbetrieb Finanzmittel durch die Aufnahme von Kassenkrediten beschafft werden müssen. Investitionskredite können nicht getilgt und Zinsen nicht bedient werden. Dieses führt zu einem weiteren Anstieg der Kassenkredite und der damit verbundenen Zinslast.

 

3. Handlungsbedarf

 

Mit der Genehmigung zum Haushalt 2025 hat die Kommunalaufsicht erneut festgestellt, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Schleswig nicht gegeben ist. Neben einer Kürzung bei den Krediten für Investitionen und den Verpflichtungsermächtigungen wurde die Genehmigungsentscheidung mit einer Auflage versehen. Der Stadt Schleswig wurde die Auflage erteilt, notwendige Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu erarbeiten, zu beschließen und mit der Umsetzung zu beginnen. Die Maßnahmen sollen ein Volumen von mind. 2,0 Mio. € umfassen. Eine uneingeschränkte Kreditgenehmigung für das Haushaltsjahr 2026 wird durch die Kommunalaufsicht nur in Aussicht gestellt, wenn die erforderlichen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen beschlossen und umgesetzt werden.

 

4. Lösungsmöglichkeiten

 

Verwaltungsseitig wurden 40 Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen mit einem Volumen von rd. 2,0 Mio. € ausgearbeitet, die geeignet sind, erforderliche Ergebnisverbesserungen in den nächsten Jahren zu erzielen. Die Maßnahmen zur Aufwandsreduzierung tragen mit einem Volumen von rd. 1,09 Mio. € und die der Mehrerträge mit rd. 918 T€ zur Gesamtergebnisverbesserung bei.

 

Die wesentlichen Verbesserungen sind geprägt durch:

 

Minderaufwendungen

  • Im Bereich Personal   275 T€
  • Leistungspauschale Umweltdienste 225 T€
  • Im Produkt Integration   204 T€

 

Mehrerträge

  • Anhebung Hebesatz Gewerbesteuer 450 T€
  • Einführung Übernachtungssteuer  350 T€

 

Weitere rd. 30 Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen tragen mit einem Volumen von rd. 501 T€ zur Ergebnisverbesserung bei.

 

 

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Anlagen

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