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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/137

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen:

1. Der § 3 der Gebührensatzung des Amtes Südangeln über die zentrale Schmutzwasserbeseitigung in den Gemeinden Brodersby, Nübel, Schaalby und Tolk vom 15.12.2014 wird gemäß dem 2. Nachtrag zur Satzung (Fassung lt. Anlage) neu gefasst.

2. Der bisherige Abrechnungszeitraum vom 1. Oktober bis 30. September wird aufgehoben.

3. Der neue Abrechnungszeitraum entspricht künftig dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).

4. Die Übergangsregelung gemäß § 3a des 2. Nachtrags wird beschlossen.

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Sachverhalt

  1. Zuständigkeit

Die Ratsversammlung ist zuständig gem. §9 der Hauptsatzung der Stadt Schleswig i.v.M. §27 GO S-H. Der Werkausschuss ist zuständig gem. §8 ZustO.

 

2. Sachdarstellung

Die Gebührensatzung des Amtes Südangeln über die zentrale Schmutzwasserbeseitigung in den Gemeinden Brodersby, Nübel, Schaalby und Tolk vom 15.12.2014 sieht in § 3 bislang den Abrechnungszeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. September vor. In der Stadt Schleswig gilt dagegen das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) als Abrechnungszeitraum. Zur Angleichung an die Regelungen der Stadt Schleswig, zur Verwaltungsvereinfachung und zur Vereinheitlichung der Abrechnungspraxis soll auch die Satzung des Amtes Südangeln entsprechend angepasst werden. Die Änderung erfordert die Neufassung des § 3 sowie die Einführung einer Übergangsregelung (§ 3a). Ein entsprechender Entwurf liegt als 2. Nachtrag zur Satzung bei (siehe Anlage).

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Weitere Details werden im Rahmen der Sitzung erläutert.

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Anlagen

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