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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/121

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass die in der beigefügten Anlage genannten Personen als stimmberechtigte Mitglieder bzw. als Vertreter*innen der Mitglieder des Sanierungsbeirats für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „St. Jürgen“ berufen werden. Die Mitglieder des Beirats werden für die verbleibende Periode, also bis zum 10.09.2027 berufen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 2 Abs. 2 Zuständigkeitsordnung trifft der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss die Entscheidung über städtebauliche Planungen. Der Bau- und Umweltausschuss hat am 10.09.2025 die Fördergrundsätze für die Umsetzung eines Verfügungsfonds in der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „St. Jürgen“ der Stadt Schleswig beschlossen. Hierin ist festgelegt, dass der Bau- und Umweltausschuss die Mitglieder des Beirats beruft.

 

2. Sachdarstellung

Für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „St. Jürgen“ ist die Einrichtung eines Verfügungsfonds zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung der Sanierungsbetroffenen vorgesehen. Der Verfügungsfonds dient dazu, den betroffenen Personen Mittel in die Hand zu geben, um Maßnahmen zur Verbesserung und Aufwertung des Sanierungsgebiets eigenverantwortlich durchzuführen. Der Verfügungsfonds aktiviert das Handeln vor Ort und fördert die Beteiligung der Bewohnerschaft, der sozialen Einrichtungen sowie der Grundstückseigentümer*innen.

 

Anträge können von Einzelpersonen, Vereinen, Verbänden, Schulen, Organisationen etc. gestellt werden. Die Stadt Schleswig prüft, unterstützt durch den Sanierungsträger:

  • ob die Maßnahme zu dem Kreis der Maßnahmen, die grundsätzlich mit dem Verfügungsfonds gefördert werden, gehört,
  • den Antrag auf die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der Ausgaben und
  • ob die Vereinbarkeit mit bauordnungs- und/oder bauplanungsrechtlichen Aspekten – sofern dies für die jeweilige Maßnahme relevant ist – gegeben ist.

Im Anschluss entscheidet der Sanierungsbeirat des Verfügungsfonds über die Gewährung von Mitteln.

 

Der Sanierungsbeirat setzt sich aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen:

  • 2 Einwohner*innen St. Jürgens
  • 2 Vertreter*innen der im Sanierungsgebiet ansässigen Grundstückseigentümer*innen
  • 1 Vertreter*in einer lokal ansässigen sozialen Einrichtung

 

Die Mehrheit der Beiratsmitglieder muss ihren Wohn- bzw. Arbeitssitz im Sanierungsgebiet haben.

 

Als beratende (nicht stimmberechtigte) Mitglieder fungieren:

  • 1 Vertreter*in des Seniorenbeirats
  • 1 Vertreter*in der Jugendkonferenz
  • 1 Vertreter*in des Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschusses
  • 1 Vertreter*in des Sozial-, Kultur- und Tourismusausschusses
  • 1 Vertreter*in der Schleswiger Werkstätten
  • 1 Vertreter*in der Kindertagesstätte St. Jürgen
  • 1 Vertreter*in des Jugend- und Kindertreffs St. Jürgen
  • 1 Vertreter*in des Familienzentrums St. Jürgen
  • 1 Vertreter*in der St. Jürgen-Schule
  • 1 Vertreter*in des Kinderschutzbundes Region Schleswig
  • 1 Vertreter*in der Helios-Klinik
  • 1 Vertreter*in der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Schleswig
  • 1 Vertreter*in der GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG
  • 1 Vertreter*in der BUWOG Immobilien Treuhand GmbH
  • Beauftragte/r für Menschen mit Behinderungen der Stadt Schleswig
  • Gleichstellungsbeauftragte/r der Stadt Schleswig
  • Fachdienstleitung des Fachdienstes Kultur und Tourismus der Stadt Schleswig
  • Fachdienstleitung des Fachdienstes Bildung, Familie und Sport der Stadt Schleswig
  • Servicestelle für Bürger*innenbeteiligung der Stadt Schleswig
  • 2 Vertreter*innen des Fachdienstes Stadtentwicklung
  • 2 Vertreter*innen des zukünftigen Quartiersmanagements St. Jürgen
  • 2 Vertreter*innen des Sanierungsträgers der Stadt Schleswig

 

Im Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss vom 10.09.2025 wurde eine vorgeschlagene stimmberechtigte Person nicht in den Sanierungsbeirat berufen. Aus den berufenen Vertretungen rückt daher eine Person als stimmberechtigtes Mitglied nach. Die Besetzung des nun offenen Vertretungsplatzes ist durch das Losverfahren der übrigen drei Bewerber*innen erfolgt. Die zwei neuen Bewerber*innen sind in der beigefügten Anlage farblich hervorgehoben.

 

3. Handlungsbedarf

Die in der Anlage aufgeführten (farblich hervorgehobenen) Personen haben ihre Mitwirkung im Sanierungsbeirat als stimmberechtigte Mitglieder bzw. Vertreter*innen zugesagt. Eine Berufung ist gemäß der Fördergrundsätze durch den Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss vorzunehmen.

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Anlagen

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