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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/150

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, die als Anlage beigefügte "Satzung über die Abwasserbeseitigung für die Gemeinde Neuberend (Abwasserbeseitigungssatzung)" sowie die als Anlage beigefügte "Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Neuberend (Gebührensatzung)" in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Der Bürgermeister / die Bürgermeisterin wird beauftragt, die beschlossenen Satzungen ordnungsgemäß bekannt zu geben.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Ratsversammlung ist zuständig gem. §9 der Hauptsatzung der Stadt Schleswig i.v.M. §27 GO S-H. Der Werkausschuss ist zuständig gem. §8 ZustO.

 

2. Sachdarstellung

Der Werkausschuss der Stadt Schleswig berät über die Neufassung der satzungsrechtlichen Grundlagen zur Abwasserbeseitigung. Sowohl die "Satzung über die Abwasserbeseitigung für die Gemeinde Neuberend (Abwasserbeseitigungssatzung)" als auch die "Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Neuberend (Gebührensatzung)" mussten aufgrund der Übernahme der Abwasserbeseitigung durch die Stadt Schleswig überarbeitet und neu gefasst werden.

 

a) Satzung über die Abwasserbeseitigung für das Satzungsgebiet der Gemeinde Neuberend (Abwasserbeseitigungssatzung - Allgemeine Abwassersatzung)

 

Grund für die Neufassung ist der Übergang des Satzungsrechts zum 01.01.2026 auf die Stadt Schleswig. Nach dem Landeswassergesetz Schleswig-Holstein sind grundsätzlich die Gemeinden Träger der Abwasserbeseitigungspflicht. Diese können die Aufgabe jedoch aus Gründen des Allgemeinwohls im Wege eines öffentlich-rechtlichen Vertrages auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts übertragen. Für die Stadt Schleswig nimmt die Schleswiger Stadtwerke Abwasserentsorgung - ein Eigenbetrieb der Stadt - diese Aufgabe wahr. Dort bestehen bereits einheitliche Abwasser-, Beitrags- und Gebührensatzungen, die auch für die Umlandgemeinden gelten, welche ihre Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf die Stadt Schleswig übertragen haben. Zur Vorbereitung des Übergangs ist es daher zweckmäßig, die Satzungen der Gemeinde Neuberend bereits jetzt so weit wie möglich an die bestehenden Satzungen der Stadt Schleswig anzugleichen.

 

b) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung für das Satzungsgebiet der Gemeinde Neuberend (Gebührensatzung)

Die Stadt Schleswig nimmt für die Gemeinde Neuberend die Aufgabe der Abwasserbeseitigung wahr und ist insoweit auch gebührenrechtlich zuständig. Künftig muss daher eine Gebührensatzung der Stadt Schleswig auch für die Gemeinde Neuberend erlassen werden.

 

Eine vollständige Angleichung an die Schleswiger Satzung ist gegenwärtig noch nicht möglich, da die finanziellen Rahmenbedingungen zwischen der Gemeinde Neuberend und der Stadt Schleswig unterschiedlich sind. Mit Blick auf den Übergang des Satzungsrechts zum 01.01.2026 ist es jedoch sinnvoll, die Satzungen bereits jetzt so weit wie möglich anzugleichen und damit die Grundlage für eine spätere einheitliche Regelung zu schaffen.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Weitere Details werden im Rahmen der Sitzung erläutert.

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Anlagen

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