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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/128

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, die Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Schleswiger Stadtwerke Abwasserentsorgung“ wie folgt zu ändern. Die Bezeichnung des Eigenbetriebes lautet künftig: „Schleswiger Stadtwerke Abwasserentsorgung – Eigenbetrieb der Stadt Schleswig“.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Der Werkausschuss Abwasserentsorgung Umweltdienste ist gem. §6 ZustO zuständig. Die Ratsversammlung entscheidet gem. § 28 Nr. 2 GO über Änderungen von Satzungen.

 

2. Sachdarstellung

Für die Teilnahme am Rechtsverkehr und insbesondere für die Eintragung im Handelsregister ist es erforderlich, die Firmierung des Eigenbetriebes „Schleswiger Stadtwerke Abwasserentsorgung“ eindeutig und vollständig zu gestalten. Nach Rückmeldung des Notariats RAe NOETZEL & NOETZEL GbR soll hierzu die Betriebssatzung angepasst und die Bezeichnung um den Zusatz „Eigenbetrieb der Stadt Schleswig“ ergänzt werden. Mit dieser Ergänzung wird eine eindeutige Zuordnung gewährleistet und die handelsregisterliche Anmeldung ermöglicht.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Keine

 

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