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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/135

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird unter dem Vorbehalt, dass der Landesrechnungshof keine eigene Feststellung zum Prüfungsbericht trifft:

 

Der Jahresabschluss für das Jahr 2024 sowie der Lagebericht der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung werden zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss 2024 sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024 werden festgestellt.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 223.929,90 Euro soll als Eigenkapitalverzinsung an den Haushalt der Stadt Schleswig abgeführt werden.

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Sachverhalt

  1. Zuständigkeit

Der Werkausschuss ist zuständig gem. §8 ZustO.

 

2. Sachdarstellung

Die Werkleitung legt die Jahresabschlüsse für die Wirtschaftsjahre 2024 für die Schleswiger Stadtwerke - Abwasserentsorgung vor. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens wird in der Werkausschusssitzung von der Werkleitung erläutert und geht aus dem Jahresabschlussbericht hervor.

Der Jahresabschluss der Schleswiger Stadtwerke - Abwasserentsorgung wurde durch MKM Menke & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Vertreter der Gesellschaft werden in der Werkausschusssitzung den Prüfungshergang und die wirtschaftliche Lage der Schleswiger Stadtwerke - Abwasserentsorgung erläutern.

Die Gewinn- und Verlustrechnung der Schleswiger Stadtwerke – Abwasserentsorgung schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 223.929,90 Euro ab.

Die Werkleitung schlägt dem Werkausschuss vor, dahingehend eine Empfehlung abzugeben, den Gewinn in Höhe von 223.929,90 Euro als Eigenkapitalverzinsung an den Haushalt der Stadt Schleswig abzuführen.

Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) sind die Gebühren für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserentsorgung in der Höhe anzusetzen, wie sich die Kosten aus einer Vorrauschaurechnung ergeben (Kostendeckungsprinzip). Gebührenüberdeckungen sind entsprechend des KAG in eine Gebührenausgleichrückstellung einzustellen und in den Folgejahren wieder aufzulösen. Die Nachkalkulation der Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung für das Jahr 2024 ergab einen Gebührenüberdeckung in Höhe von 453.076,16 Euro, die in die Gebührenausgleichsrückstellung eingestellt worden ist.

Die Schleswiger Stadtwerke - Abwasserentsorgung unterliegt der Aufsichtspflicht des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein. Die Ergebnisfeststellungen der Jahresabschlüsse durch die Ratsversammlung der Stadt Schleswig können erst erfolgen, wenn der Landesrechnungshof keine ergänzenden Feststellungen zu den Prüfungsberichten getroffen hat. Die Prüfungsberichte sind dem Landesrechnungshof zur Verfügung gestellt worden.

Da der Landesrechnungshof sich diesbezüglich noch nicht geäußert hat, empfiehlt die Werkleitung alle Beschlüsse mit dem Zusatz „unter dem Vorbehalt, dass der Landesrechnungshof keine eigene Feststellung zum Prüfungsbericht trifft, wird folgender Beschluss gefasst“ zu ergänzen.

Wie in gleichwertigen Unternehmen üblich, soll ein Bericht des Werkausschusses veröffentlicht werden. Hierzu überreicht die Werkleitung einen Entwurf.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Keine

 

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Anlagen

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