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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/136

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Unter dem Vorbehalt, dass der Landesrechnungshof keine eigene Feststellung zum Prüfungsbericht trifft, wird folgender Beschluss gefasst:  Der Jahresabschluss für das Jahr 2024 sowie der Lagebericht der Schleswiger Stadtwerke - Umweltdienste werden zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss 2024 sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024 werden festgestellt.  Der Jahresüberschuss in Höhe von 33.293,28 Euro soll wie folgt behandelt werden: 16.593,28 Euro sollen in die allgemeine Rücklage eingestellt werden, 16.700,00 Euro sollen als Eigenkapitalverzinsung an den Haushalt der Stadt Schleswig abgeführt werden.

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Sachverhalt

  1. Zuständigkeit

Der Werkausschuss ist zuständig gem. §8 ZustO.

 

2. Sachdarstellung

Die Werkleitung legt den Jahresabschluss für das Jahr 2024 für die Schleswiger Stadtwerke - Umweltdienste vor. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens wird in der Werkausschusssitzung von der Werkleitung erläutert und geht aus dem Jahresabschluss-bericht hervor.

Der Jahresabschluss der Schleswiger Stadtwerke - Umweltdienste wurde durch MKM Menke & Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung der Schleswiger Stadtwerke - Umweltdienste schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 33.293,28 Euro ab.

Die Werkleitung schlägt dem Werkausschuss vor, dahingehend eine Empfehlung abzugeben, den Jahresüberschuss in Höhe von 33.293,28 Euro mit 16.593,28 Euro in die allgemeinen Rücklagen einzustellen und mit 16.700,00 Euro an den Haushalt der Stadt Schleswig abzuführen.

Die Schleswiger Stadtwerke - Umweltdienste unterliegt der Aufsichtspflicht des Landes-rechnungshofes Schleswig-Holstein. Die Ergebnisfeststellung des Jahresabschlusses durch die Ratsversammlung der Stadt Schleswig kann erst erfolgen, wenn der Landesrechnungs-hof keine ergänzenden Feststellungen zum Prüfungsbericht getroffen hat. Da der Landesrechnungshof sich diesbezüglich noch nicht geäußert hat, empfiehlt die Werkleitung, alle Beschlüsse mit dem Zusatz „unter dem Vorbehalt, dass der Landesrechnungshof keine eigene Feststellung zum Prüfungsbericht trifft, wird folgender Beschluss gefasst“ zu ergänzen.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Keine

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Anlagen

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