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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/145

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass die Benutzungssatzung über städtische Schulräume und Sportanlagen sowie die Benutzungsgebührenordnung der Stadt Schleswig in den entsprechenden Paragrafen dahingehend geändert werden, dass die Nutzungsgebühren für Sporthallen und Sportplätze durch Vereine, die ihren Sitz nicht in der Stadt Schleswig haben, mit Wirkung zum 01.01.2026 verdoppelt werden.

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Sachverhalt

Begründung:

Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2026 und in der Perspektive der kommenden Jahre ist die Stadt Schleswig auf zusätzliche Einnahmen angewiesen.

 

Die Stadt Schleswig, getragen von ihren Bürgerinnen und Bürgern, stellt eine leistungsfähige Sportinfrastruktur bereit, die insbesondere auch für den Schulsport erforderlich ist. Diese Infrastruktur muss regelmäßig instandgesetzt und modernisiert werden. Mit der Sanierung der Domschulsporthalle und der Instandsetzung des Kabinentraktes der Bruno-Lorenzen-Schule in den vergangenen Jahren zeigt die Verwaltung, dass sie diesen Weg konsequent verfolgt.

 

Die Nutzung dieser Einrichtungen durch Dritte – insbesondere durch Vereine, die ihren Sitz nicht in Schleswig haben – verursacht Kosten, die es zu kompensieren gilt. Dazu zählen unter anderem erhöhte Abnutzungserscheinungen, zusätzliche Reinigungsaufwände, Energie- und Betriebskosten sowie die Beanspruchung der technischen und zum Teil sportlichen Ausstattung.

Gleichzeitig profitieren auswärtige Vereine in besonderem Maße davon, dass die Stadt Schleswig über ein vielfältiges und gepflegtes Angebot an Sportstätten verfügt. Da diese Vereine nicht unmittelbar über Steuern und Abgaben zum städtischen Haushalt beitragen, ist es angemessen, die Gebühren für die Nutzung dieser Einrichtungen entsprechend höher anzusetzen.

 

Mit der vorgeschlagenen Gebührenanpassung wird sichergestellt, dass die Finanzierung der notwendigen Investitionen nicht allein auf die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schleswig zurückfällt. Vielmehr tragen auch auswärtige Nutzerinnen und Nutzer einen fairen Anteil an den Kosten.

 

Darüber hinaus schafft die Verdoppelung der Gebühren einen zusätzlichen Anreiz für auswärtige Vereine, sich ggf. mit einem Vereinsstandort oder einer Kooperation stärker an Schleswig zu binden und so auch mittelbar zum städtischen Gemeinwesen beizutragen.

Die Maßnahme dient somit sowohl der Haushaltskonsolidierung als auch der nachhaltigen Sicherung der Sportinfrastruktur in Schleswig.

 

Die Begründung wird bei Bedarf mündlich ergänzt.

 

 

Für die SPD-Fraktion:

 

Fabian Bellinghausen   Henrik Vogt  

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