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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/146

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, die Gebühren für die Benutzung der städtischen Wochen- und Jahrmarktplätze sowie ihrer Einrichtungen, welche derzeit aufgrund der Gebührensatzung für Märkte in der Stadt Schleswig erhoben werden, neu zu kalkulieren und derart festzusetzen, dass ein kostendeckender Betrieb ermöglicht wird.

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Sachverhalt

Begründung:

Die Stadt Schleswig betreibt auf Grundlage der Marktsatzung die Märkte als öffentliche Einrichtung. Hierzu gehören insbesondere die Wochenmärkte sowie die Jahrmärkte.

 

Die jeweiligen Benutzer eines Marktstandes haben hierfür eine Benutzungsgebühr zu entrichten, welche gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz grundsätzlich derart zu bemessen ist, dass sie die erforderlichen Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung der öffentlichen Einrichtung deckt. Dies gelingt jedoch seit etlichen Jahren nicht; das Defizit beträgt kontinuierlich ca. 30.000,- €. Es wird lediglich ein Kostendeckungsgrad von unter 70 % erreicht.

 

Im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage der Stadt kann dieser Zustand nicht länger hingenommen werden. Es ist zwingend notwendig, die Erträge und Aufwendungen der Stadt zu optimieren. Nach den Grundsätzen der Finanzmittelbeschaffung gem. § 76 Gemeindeordnung (GO) genießen Gebühren und Beiträge regelmäßig den Vorzug vor Steuereinnahmen, weshalb diese Einnahmeart bevorzugt zu betrachten ist. 

 

Die Begründung wird bei Bedarf mündlich ergänzt.

 

 

Für die SPD-Fraktion:

 

Fabian Bellinghausen   Henrik Vogt  

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