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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/148

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, die Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte (§ 10 iVm § 11 der Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften und Erhebung von Benutzungsgebühren in der Stadt Schleswig) von derzeit 4,82,-€ pro Quadratmeter an den aktuellen angemessenen Kosten der Unterkunft für Bürgergeldempfänger anzupassen.

 

Diese betragen seit dem 01.03.2024 für eine max. 50 qm² Wohnung 426,-€ Bruttokaltmiete (8,52,-€ pro Quadratmeter).

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Sachverhalt

Begründung:

Die Kosten der Unterkunft werden zum größten Teil nicht von den Bewohnern selbst getragen, sondern von dem jeweiligen Sozialhilfeträgern (SGB II, SGB XII, AsylbLG oä), sodass hier eine Anpassung an die max. angemessenen Kosten möglich wäre.

 

So könnten wir bei angenommenen 10 Wohnungen mit einer angenommenen Quadratmeterzahl von 15 einen Mehrbetrag von 3537,-€ im Monat generieren (auf das Jahr 42.444,-€).

 

Aufgrund der angespannten Haushaltslage ist es erforderlich, dass die Stadt insbesondere solche Maßnahmen prüft, die neben dem positiven Aspekt der Verbesserung des Sicherheitsgefühls im Stadtgebiet vor allem langfristig auch die Einnahmensituation der Stadt positiv beeinflussen.

 

Die Begründung wird bei Bedarf mündlich ergänzt.

 

 

Für die SPD-Fraktion:

 

Henrik Vogt  

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