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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/160

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Aufstellungsbeschluss:

Es wird beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 für das Gebiet „Bereich des Grundstücks Flensburger Straße Nr. 13, nördlich der Neuwerkstraße und westlich der Flensburger Straße“ aufzustellen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauBG soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse in der Bauleitplanung.

 

2. Sachdarstellung

Auf dem Gelände des ehemaligen Forstamtes an der Kreuzung Flensburger Straße / Neuwerkstraße soll das bestehende Wohnhaus saniert und die verbleibende Grundstücksfläche durch bedarfsgerechten Wohnraum inkl. einem zwanzig-prozentigen Anteil geförderter Wohnungen ergänzt werden, um so das Potenzial der bereits erschlossenen und teilweise bebauten Fläche besser ausnutzen zu können. Aufgrund der Lage im Außenbereich ist die Aufstellung eines Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans zur planungsrechtlichen Sicherung des Vorhabens erforderlich.

 

Das etwa 0,63 Hektar große Plangebiet ist im Bestand durch ein angrenzendes Waldgebiet geprägt, das im Norden und Westen um etwa 10 m in den Geltungsbereich hineinragt. Von dieser Fläche im muss im Norden und Westen durch bauliche Vorhaben (bauliche Änderungen oder Neubau) ein Waldabstand von mind. 30 m eingehalten werden.

 

Im Osten befindet sich ein Gehölzstreifen und im Süden weitere Bäume, die das Gebiet zwar an den Plangebietsgrenzen fassen, jedoch keinen Wald mehr bilden. Im Zentrum des Geltungsbereichs befinden sich überwiegend freie Fläche mit vereinzelten Bäumen, ein zweigeschossiger Bestandsbau mit Dachgeschoss sowie ein eingeschossiger Bestandsbau mit Dachgeschoss, zwei alte Lagerbauten sowie ein umlaufender Schotterweg, der im Südosten an die Neuwerkstraße anschließt.

 

Das Vorhaben sieht den Erhalt des westlichen Bestandswohngebäudes mit zwei Geschossen und Dachgeschoss sowie die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern in einer aufgelockerten Bauweise vor. Die zwei neuen Gebäude weisen jeweils zwei Geschosse sowie ein Dachgeschoss auf. Es sollen ca. 22 neue Wohneinheiten mit einer Gesamtwohnflächen von 1.638 qm geschaffen werden.

 

Die Erschließung des Plangebiets erfolgt im Süden über die Neuwerkstraße. Über diese Zufahrt wird eine offene Stellplatzanlage, die sich in das Bestandsgrün integriert, erschlossen. Weiterhin sind Stellplätze in einer Tiefgarage vorgesehen.

 

Die Bäume im Plangebiet sollen überwiegend erhalten bleiben, um eine Eingrünung insbesondere zur Flensburger Straße weiterhin zu gewährleisten. Durch den Erhalt der Grünstrukturen kann der Gebietscharakter gewahrt werden und der Übergang zum westlich angrenzenden Barockgarten sowie das südlich befindliche Schloss Gottorf angemessen berücksichtigt werden.

 

Da es sich um eine Außenbereichsfläche handelt, kommt das Normalverfahren inklusive einer entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplans zur Anwendung. Die Erstellung eines Artenschutzgutachtens, eines Bodengutachtens sowie eines Baumgutachtens sind vorgesehen.

 

Der Geltungsbereich sowie der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans sind als Anlagen beigefügt.

 

3. Handlungsbedarf

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von neuem Wohnraum zu gewährleisten, wird empfohlen, den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17 zu fassen.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Der/Die Vorhabenträger/in trägt die Kosten. Der Stadt Schleswig entstehen keine Kosten.

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Anlagen

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