Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/156
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über den Erlass einer 1. Nachtragsatzung zur Hebesatzsatzung zu den Hebesätzen für die Realsteuern in der Stadt Schleswig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Thomas Tramm
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.11.2025
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Geplant
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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15.12.2025
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, die Hebesätze in der als Anlage beigefügten 1. Nachtragssatzung zur Hebesatzsatzung mit Wirkung auf den 01.01.2026 anzupassen:
1a) Grundsteuer A von 415 v. H. auf 450 v. H.
2) Gewerbesteuer von 390 v. H. auf 400 v. H.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B bleibt unverändert.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Der Finanzausschuss ist zuständig gemäß § 3 Nr. 2 Zuständigkeitsordnung für die Vorbereitung zur Beschlussfassung durch die Ratsversammlung. Die Ratsversammlung ist gemäß § 28 Nr. 2 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein zuständig.
2. Sachdarstellung
Mit dem Genehmigungserlass zum Haushalt 2025 der Stadt Schleswig hat die zuständige Kommunalaufsicht die Auflage erteilt, dass die Stadt Schleswig Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Umfang von mind. 2,0 Mio. EUR erarbeitet, beschließt und mit der Umsetzung beginnt. Eine uneingeschränkte Kreditgenehmigung für das Haushaltsjahr 2026 wurde nur dann in Aussicht gestellt, wenn die erforderlichen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen beschlossen und umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund hat die Ratsversammlung am 10.11.2025 einen Beschluss über Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung (VO/2025/119-2) gefasst.
Die Konsolidierungsmaßnahmen Nr. 19 und Nr. 36 sehen ab 01.01.2026 eine Anhebung der Hebesätze für die:
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Grundsteuer A um 35 v.H. von bisher 415 v.H. auf 450 v.H.
- Gewerbesteuer um 10 v.H. von bisher 390 v.H. auf 400 v.H.
vor. Der Hebesatz für die Grundsteuer B bleibt unverändert bei 580 v.H.
Die Umsetzung der vorgenannten Haushaltskonsolidierungsvorschläge erfolgt mit der als Anlage beigefügten 1. Nachtragssatzung zur Hebesatzsatzung.
3. Finanzielle Auswirkungen
Mit der Anhebung der Hebesätze werden Mehrerträge in Höhe von rd. 451 TEUR erwartet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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116,3 kB
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