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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/182

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass die Umwandlung eines Naturrasen-Großspielfeldes zu einem Kunstrasen-Großspielfeld am Standort des B-Platzes der Sportanlage Zum Öhr als Projektskizze im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens zur Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ - Projektaufruf 2025/2026 - eingereicht wird.

 

Die benötigten finanziellen Mittel werden bei erfolgreicher Teilnahme gemäß der zeitlichen Umsetzung in den entsprechenden Haushaltsjahren bereitgestellt.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ ist die Einreichung von Projektskizzen durch die Ratsversammlung zu billigen.

 

Die Zuständigkeit des Finanzausschusses ergibt sich aus § 8 Abs. 1 Ziff. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schleswig.

 

2. Sachdarstellung

Aufgrund der vorgeschlagenen Maßnahme bzw. Handlungsempfehlung aus der „Integrierten kommunalen Sportentwicklungsplanung für die Stadt Schleswig“ wurde in der Sitzung des damaligen zuständigen Schul-, Jugend- und Sportausschusses am 17.09.2024 vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die Ratsversammlung der Grundsatzbeschluss zur Umwandlung eines Naturrasen-Großspielfeldes zu einem Kunstrasen-Großspielfeld am Standort des B-Platzes der Sportanlage Zum Öhr gefasst (siehe anl. Zeichnung). Bezüglich der Bereitstellung der finanziellen Mittel wurde auf die zu gegebener Zeit zu erfolgenden Haushaltsberatungen verwiesen.

 

In der aktualisierten Prioritätenliste (Drucksache VO/2025/111) ist die Maßnahme nunmehr in den Jahren 2027/2028 eingeplant. Mit der Selbstverwaltung abgestimmt und auch so vorgesehen ist, dass eine Umsetzung der Maßnahme erst erfolgen soll, sofern entsprechende Fördermittel einsetzbar sind. Mittlerweile ist der Projektaufruf 2025/2026 für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten gestartet. Bis zum 15.01.2026 können in der 1. Phase Projektskizzen eingereicht werden (Interessenbekundungsverfahren).

 

Verwaltungsseitig wird empfohlen, die Maßnahme Umwandlung eines Naturrasen-Großspielfeldes zu einem Kunstrasen-Großspielfeld am Standort des B-Platzes der Sportanlage Zum Öhr als Projektskizze im Rahmen des Interessenbekundungsverfahren einzureichen. Hierfür ist ein Ratsversammlungsbeschluss erforderlich.

 

Nach Einreichung der Projektskizze erfolgt eine Bewertung aufgrund von Bewertungskriterien.

Die zu fördernden Kommunen werden nach Projektauswahl zu Beginn der 2. Phase aufgefordert, einen Zuwendungsantrag für die Förderung ihres Projektes zu stellen. Der Zuwendungsantrag umfasst insbesondere das Antragsformular, den Ausgaben- und Finanzierungsplan, den Ablauf- und Zeitplan sowie die entsprechenden Nachweise des kommunalen Finanzierungsanteils.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250.000 Euro. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro. Die Projekte müssen von den Kommunen mitfinanziert werden. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent an den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; der Eigenanteil der Kommunen beträgt mindestens 55 Prozent der in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

 

Bei geschätzten Kosten von rd. 1.550.000,00 € (inkl. Mehrwertsteuer) kann von einer Förderung von max. rd. 586.000,00 € ausgegangen werden (Mehrwertsteuer sind keine zuwendungsfähigen Ausgaben).

 

Sollte die Maßnahme ausgewählt werden und die Aufforderung zur Antragsabgabe erfolgen, kann immer noch verzichtet werden.

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Anlagen

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