Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2025/180

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

Reduzieren

Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Der Finanzausschuss ist nach § 8 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig für das Finanzwesen zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Mit der Drucksache 20/3435 des Schleswig-Holsteinischen Landtages vom 08.07.2025 wurde ein Antrag zur angemessenen Entschädigung des kommunalen Ehrenamts veröffentlicht. Gemäß diesem Antrag soll die Höhe der Entschädigungen in der Entschädigungsverordnung (EntSchVO) um pauschal 75 % angepasst werden. Eine Entscheidung des Landtages hierzu steht noch aus.

 

Der Städteverband Schleswig-Holstein hat mit Schreiben vom 29.09.2025 allen Mitgliedsstädten die möglichen Änderungen der Entschädigungsverordnung mitgeteilt.

 

Um die Auswirkungen der geplanten Änderung der Entschädigungsverordnung beurteilen zu können, wurde verwaltungsseitig eine Gegenüberstellung des Ist-Zustandes des Jahres 2025 mit den vorliegenden Szenarien des nächsten Jahres aufgestellt. (siehe Anlage)

Ziel ist insbesondere, die Mehrbelastung der Stadt Schleswig herauszustellen.

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...