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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/183

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass der Neubau der Schwimmhalle in Schleswig als Projektskizze im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens zur Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ - Projektaufruf 2025/2026 - eingereicht wird. Die benötigten finanziellen Mittel werden bei erfolgreicher Teilnahme gemäß der zeitlichen Umsetzung in den entsprechenden Haushaltsjahren bereitgestellt.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Ratsversammlung ist nach dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ zuständig für die Billigung der Einreichung einer Projektskizze im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens. Die Zuständigkeit des Finanzausschusses ergibt sich aus § 8 Abs. 1 Ziff. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schleswig.

 

2. Sachdarstellung

Der Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss der Stadt Schleswig hat am 10.11.2022 folgenden Grundsatzbeschluss gefasst:

„Es wird beschlossen, Bürgermeister und Verwaltung sowie die Kommunalbetriebe aufzufordern, die Planung für einen Neubau einer Schwimmhalle in Schleswig schnellstmöglich voranzubringen. Wir sind der Auffassung, dass Schleswig auch in Zukunft Standort für eine Schwimmhalle sein soll und sein muss. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten und auch unter Gesichtspunkten der Energieeffizienz erscheint es uns vor diesem Hintergrund nach gegenwärtiger Sachlage angezeigt, dass eine neue Schwimmhalle gebaut wird. Sollten die Ergebnisse der Altenburg-Studie über die Schwimmbäder an den drei Standorten Rendsburg, Eckernförde und Schleswig im Frühjahr 2023 eine Sanierung, eine Teilsanierung oder einen Teilneubau der Schleswiger Schwimmhalle wirtschaftlicher und nachhaltiger dar-stellen, wird der Tagesordnungspunkt neu diskutiert.“

 

Mit dem neuen Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ fördert der Bund investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Die für den Projektaufruf 2025/2026 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Der Bund stellt in den kommenden Jahren insgesamt eine Milliarde Euro (sog. „Sportmilliarde“) für derartige Maßnahmen zur Verfügung.

 

Die Mittel können für die umfassende bauliche Sanierung von öffentlich zugänglichen Sporthallen sowie Hallen- und Freibädern eingesetzt werden; Neubauten sind grundsätzlich nicht förderfähig, allenfalls sind in Ausnahmefällen Ersatzneubauten möglich. Das kann dann der Fall sein, wenn dies im Vergleich zur Sanierung die nachweislich wirtschaftlichere Variante ist.

 

Bis zum 15. Januar 2026 sind Städte und Gemeinden sowie Landkreise, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind, aufgerufen, Projektskizzen für geeignete Sportstätten beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen (Interessenbekundungsverfahren). Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens anhand von Bewertungskriterien durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Die Zuschussquote des Bundes beträgt bis zu 45 %, mindestens jedoch 250.000 € und höchstens 8 Mio. €.

 

3. Problemdarstellung und Handlungsbedarf

Die städtische Schwimmhalle „Fjordarium“ befindet sich in einem z. T. stark sanierungsbedürftigen Zustand; es besteht Handlungsbedarf im kurz- bis mittelfristigen Planungszeitraum. Die Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH, die die Einrichtung betreibt, hat auf Basis des o. g. Grundsatzbeschlusses ein Strategiekonzept erstellen lassen. Eine ganzheitliche Sanierungskostenermittlung liegt bislang nicht vor. Schätzungen zufolge ist von einem zweistelligen Millionenbetrag (zzgl. Unsicherheiten einer Bestandssanierung) auszugehen. Der Investitionsbedarf für einen Neubau beläuft sich nach einer Grobschätzung auf 20 bis 25 Mio. € netto inkl. Abriss- und Baunebenkosten.

 

Es erfolgte bislang keine Aufnahme dieser Maßnahme in die investive Prioritätenliste der Stadt Schleswig für die kommenden Jahre (VO/2025/111).

 

Die neue Innenministerin Magdalena Finke hat die Kommunen aufgerufen, eine Beteiligung an diesem Förderprogramm zu prüfen und empfohlen, bei Bedarf zügig zu handeln.

 

4. Bewertung

Aus Sicht der Verwaltung und der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH ist eine Beteiligung an dem Interessenbekundungsverfahren dieses Förderprogramms dringend geboten. Aus städtischer Konzern-Sicht stellen die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen in der Schwimmhalle in den nächsten Jahren einen finanziellen Kraftakt dar, der ohne Förderungen kaum oder gar nicht aus eigener Kraft gestemmt werden kann. Insofern bietet sich mit diesem Förderprogramm mit einer relativ hohen Förderquote eine wahrscheinlich einmalige Gelegenheit. Das Vorhalten einer Schwimmhalle in Schleswig ist für Schleswig und das Umland von überragender Bedeutung.

 

Die Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH hat bereits ein Wirtschaftsförderungsunternehmen, das sich auf die Generierung von Fördermittel spezialisiert hat, zur Vorbereitung einer Projektskizze beauftragt.

 

5. Finanzielle Auswirkungen

Der Bundesanteil einer möglichen Förderung beträgt mindestens 250.000 €, der Höchstbetrag liegt bei 8 Millionen €. Die Projekte müssen von den Kommunen mitfinanziert werden. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent an den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Dritte können in die Finanzierung einbezogen werden. Eine Kumulierung der Förderung mit Mitteln anderer öffentlicher Fördermittelgeber ist möglich. Für die Sanierung und den Neubau von Schwimmsportstätten will das Land darüber hinaus 25 Millionen € zusätzlich einsetzen. Es ist geplant, Bundes- und Landesmittel zu kombinieren.

 

Nach ersten Schätzungen ist bei einem Neubau von Kosten i. H. v. bis zu 25 Mio. € netto auszugehen. Davon ausgehend könnte bei erfolgreicher Fördermittelgewährung ein Bundeszuschuss i. H. v. 8 Mio. € (Höchstsatz) generiert werden. Die Beantragung weiterer Fördermittel (des Landes) wären möglich.

 

Die Stadt Schleswig kann ihren Antrag im Laufe des weiteren Verfahrens noch zurückziehen.

 

6. Berichtswesen

Die politischen Gremien werden laufend und zeitgerecht über den Verfahrensstand unterrichtet.

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