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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/124

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

  1. Die während der Veröffentlichung des Entwurfs von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingereichten Stellungnahmen werden in der anhängenden Abwägungstabelle aufgeführt. Über die abgegebenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden (vgl. Anlage 1). Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 für das Gebiet östlich des Mühlenbachs, nördlich der Bebauung an der Straße "Mühlenredder", westlich der St.-Jürgener-Straße und südlich der Bebauung an der Straße "Drei Kronen", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung (Anlagen 2 und 4).
  3. Die dazugehörige Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.
  4. Der Beschluss des Bebauungsplans durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.schleswig.de/bauen-stadtentwicklung/bauleitplanung/rechtskraeftige-bauleitplaene“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Entscheidungen über den Satzungsbeschluss von B-Plänen sind der Ratsversammlung vorbehalten. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung in Bauleitplanverfahren vor.

 

2. Sachdarstellung

Die Veröffentlichung nach § 3 (2) BauGB wurde im Zeitraum vom 24.04.2025 bis 26.05.2025 durchgeführt (Wiederholung vom 15.07.2025 bis 15.08.2025 aufgrund fehlerhafter Bekanntmachung). Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wurde im Zeitraum vom 24.04.2025 bis 19.06.2025 durchgeführt.

 

Die Nachfrage nach Baugrundstücken und Wohnraum ist in Schleswig ungebremst hoch. Mehr noch als die reine Quantität an Wohnraum ist die Schaffung vielfältiger, alters- und soziostrukturell gemischter Stadtbereiche von Bedeutung. Ein besonderer wohnungspolitischer Fokus liegt auf familien- und seniorengerechten Angeboten sowie auf der Bezahlbarkeit des Wohnraums.

 

Das geplante Wohngebiet an der St.-Jürgener-Straße soll v.a. ein Angebot für bezahlbaren Wohnraum schaffen. Daher sind ganz überwiegend Mehrfamilienhäuser mit insgesamt ca. 150 Wohnungen in 10 Gebäuden vorgesehen. Die durchschnittliche Wohnungsgröße wird bei ca. 60 m² liegen. Die aktuellen Planungen sehen Wohnungsgrößen zwischen 47 m² und 75 m² vor. Entsprechend der Vorgaben der Stadt Schleswig müssen mindestens 10 % der Wohnungen mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus gefördert werden. Im Westen sind zudem in zwei Reihenhäusern 8 weitere Wohnungen konzipiert.

 

Großer Wert wird auf eine hohe Aufenthaltsqualität des Wohnumfeldes gelegt. Das neue Quartier soll einen eigenen identitätsstiftenden Charakter sowohl in Bezug auf die städtebauliche als auch auf die hochbauliche Qualität erhalten.

 

Die vorhandenen Grünstrukturen sollen überwiegend erhalten und durch begleitende Grünflächen und entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan geschützt werden, um die ökologischen Funktionen im Plangebiet zu erhalten. Zusätzlich ist ein großzügiger Spielplatz im Plangebiet vorgesehen.

 

Ein ökologisches Entwässerungskonzept, das u.a. auch die Herstellung von Gründächern auf allen Gebäuden vorschreibt sowie ein innovatives Energiekonzept unterstreichen die nachhaltigen Planungsziele für dieses Wohngebiet.

 

Mit dieser Planung kommt die Stadt Schleswig dem Grundsatz 'Innenentwicklung vor Außenentwicklung' nach und vermeidet die zusätzliche Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. Insofern besteht ein öffentliches Interesse an der Umsetzung der vorliegenden Planung.

 

Auflagen zum sozialen Wohnungsbau, zur Durchführung der artenschutzrechtlichen Maßnahmen, zum Umgang mit Altlastenverdachtsflächen und archäologischen Denkmalen und zur Entwässerung des Plangebietes werden in Durchführungsvertrag festgehalten.

 

3. Handlungsbedarf

Die Stadt Schleswig schließt bis zum Beschluss durch die Ratsversammlung am 10.11.2025 mit der Vorhabenträgerin einen Durchführungsvertrag. Um die vorgesehene Nachverdichtung planungsrechtlich zu sichern, wird empfohlen, den Satzungsbeschluss zu fassen.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt durch die Vorhabenträgerin und wird durch einen Durchführungsvertrag gesichert.

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Anlagen

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