Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/169
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Wirtschaftsplan 2026 für die Schleswiger Stadtwerke - Abwasserentsorgung -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Schleswiger Stadtwerke - Abwasserentsorgung -
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Werkausschuss Abwasserentsorgung/Umweltdienste
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Vorberatung
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19.11.2025
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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15.12.2025
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Beschlussvorschlag
Es wird der Wirtschaftsplan der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- mit dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht für das Jahr 2026 in der vorliegenden Fassung genehmigt und die Annahme der Zusammenstellung gemäß § 12 Abs. 1 EigVO wie folgt beschlossen:
1. Es betragen
1.1 im Erfolgsplan
die Erträge 11.628.500 Euro
die Aufwendungen 11.396.600 Euro
der Jahresgewinn 231.900 Euro
1.2 im Vermögensplan
die Einzahlungen 18.556.700 Euro
die Auszahlungen 18.556.700 Euro
2. Es werden festgesetzt
2.1 der Gesamtbetrag der Kredite
für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen auf 13.052.700 Euro
2.2 der Gesamtbetrag der Verpflich-
tungsermächtigungen auf 13.300.000 Euro
2.3 der Höchstbetrag der Kassen-
kredite auf 3.000.000 Euro
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Die Ratsversammlung ist zuständig gem. §9 der Hauptsatzung der Stadt Schleswig i.v.M. §27 GO S-H. Der Werkausschuss ist zuständig gem. §8 ZustO.
2. Sachdarstellung
Die Werkleitung legt gemäß § 12 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein (EigVO) für den Eigenbetrieb Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- den Wirtschaftsplan 2026 vor. Aufgrund von § 5 Abs. 1 Nr. 5 EigVO ist für die Feststellung des Wirtschaftsplanes die Ratsversammlung zuständig.
Der Wirtschaftsplan 2026 der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein (EigVO) vom 05. Dezember 2017 erstellt. Er besteht aus:
- dem Erfolgsplan,
- dem Vermögensplan,
- der Stellenübersicht,
- der Zusammenstellung nach § 12 EigVO.
Erfolgsplan
Auf Grundlage der Abwassermengen aus 2024 und 2025 und unter Berücksichtigung der für die Zukunft prognostizierten Aufwands- und Ertragsveränderungen betragen im Erfolgsplan 2026 die Summe der Erträge 11.628.500 Euro und die Aufwendungen 11.396.600 Euro.
Es ist geplant eine Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 231.900 € an die Stadt Schleswig auszuschütten.
Für den Düker Fahrdorf sowie die Energiezentrale und Betriebsgebäude sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 13.300.000 Euro in den Wirtschaftsplan eingestellt.
Vermögensplan
Die Einzahlungen und Auszahlungen des Vermögensplanes 2026 betragen 18.556.700 Euro.
Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 13.052.700 Euro erforderlich. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.
Stellenübersicht
Die Anzahl der Mitarbeiter in der Abwasserentsorgung bleibt im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2025 unverändert.
Gebührenvorkalkulation 2026
Die Gebührenvorkalkulation richtet sich nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein. Danach sollen die Benutzungsgebühren die Kosten der Einrichtung decken. Dazu gehören auch die Verzinsung des aufgewandten Kapitals und die Abschreibungen.
Für die Ermittlung einer kostendeckenden Benutzungsgebühr ist eine Gebührenkalkulation nach Satzungsgebieten erforderlich.
Zum 1. Januar 2026 übernehmen die Schleswiger Stadtwerke – Abwasserentsorgung - zudem die Satzungshoheit für das Gebiet der Gemeinde Neuberend. Die Abwassermengen aus Neuberend werden seit Mitte 2025 über eine neu errichtete Druckrohrleitung in das Klärwerk Schleswig geleitet. Mit der Übernahme der Satzungshoheit erfolgt nun die vollständige Integration des Entsorgungsgebietes Neuberend in die Schleswiger Abwasserentsorgung.
Die Gebührenkalkulationen für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung wurden fortgeschrieben und auf Grundlage der aktuellen Kosten- und Mengenansätze überprüft.
Dabei hat sich gezeigt, dass die bestehenden Gebührensätze den voraussichtlichen Aufwand decken oder noch ausreichende Gebührenausgleichsrückstellungen vorhanden sind, um Kostensteigerungen abzufangen.
Eine Anpassung der Gebühren ist daher für das Jahr 2026 in keinem der Satzungsgebiete erforderlich.
3. Finanzierung
Weitere Details werden im Rahmen der Sitzung erläutert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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öffentlich
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543,6 kB
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