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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/170-1

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1) Es wird der Wirtschaftsplan der Schleswiger Stadtwerke - Umweltdienste - mit dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht für das Jahr 2026 in der vorliegenden Fassung genehmigt und die Annahme der Zusammenstellung gemäß § 12 Abs. 1 EigVO wie folgt beschlossen:

 

1. Es betragen

 

1.1 im Erfolgsplan

 

die Erträge     7.183.100 Euro

die Aufwendungen    7.151.000 Euro

der Jahresgewinn                32.100 Euro

 

1.2 im Vermögensplan

die Einzahlungen       1.183.200 Euro

die Auszahlungen       1.183.200 Euro

 

2. Es werden festgesetzt

 

2.1 der Gesamtbetrag der Kredite

für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen auf         610.500 Euro

 

2.2 der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf      0 Euro

 

2.3 der Höchstbetrag der Kassen-

kredite auf      1.000.000 Euro

 

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Ratsversammlung ist zuständig gem. §9 der Hauptsatzung der Stadt Schleswig i.v.M. §27 GO S-H. Der Werkausschuss ist zuständig gem. §8 ZustO.

 

2. Sachdarstellung

Die Werkleitung legt gemäß § 12 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein (EigVO) für den Eigenbetrieb Schleswiger Stadtwerke - Umweltdienste - den Wirtschaftsplan 2026 vor. Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 5 EigVO ist für die Feststellung des Wirtschaftsplanes die Ratsversammlung zuständig.

 

Der Wirtschaftsplan 2026 der Schleswiger Stadtwerke - Umweltdienste - ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein (EigVO) vom 05. Dezember 2017 erstellt. Er besteht aus

 

  •           dem Erfolgsplan,
  •           dem Vermögensplan,
  •           der Stellenübersicht,
  •           der Zusammenstellung nach § 12 EigVO.

 

Erfolgsplan

 

Auf Basis der Kostenstellenrechnung und der Auftragsabrechnungen der Jahre 2024 und 2025 wurde eine Planrechnung für das Jahr 2026 erstellt. In den Erfolgsplan für das Jahr 2026 sind insgesamt 7.183.100 € an Erträgen und 7.151.000 € an Aufwendungen eingestellt.

 

Die wesentlichen Umsatzerlöse ergeben sich aus den Leistungspauschalen mit der Stadt Schleswig sowie den Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren.

 

Die Leistungspauschalen verbleiben im Jahr 2026 bei 5,9 Mio. €. Dies wird nur erreicht, weil im Jahr 2025 von den Umweltdiensten eine Einsparliste erarbeitet und in den städtischen Gremien abgestimmt wurde. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen können voraussichtlich etwas mehr als 300 T€ eingespart werden.

Diese Schritte tragen zwar zur Haushaltsentlastung bei, führen jedoch zwangsläufig zu einer Reduzierung des Leistungsumfangs und der Qualität.

 

Eine Anpassung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren ist für das Jahr 2026 nicht erforderlich.

 

Vom zu erwartenden Jahresgewinn in Höhe von 32.100 Euro sollen 50% an die Einrichtungsträgerin, die Stadt Schleswig, als Eigenkapitalverzinsung ausgeschüttet werden. Die andere Hälfte soll dem Eigenkapital zugeführt werden.

 

Vermögensplan

 

Die Einzahlungen und Auszahlungen des Vermögensplanes 2026 betragen 1.183.200 Euro.

 

Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 610.500 Euro erforderlich. Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt mit 1.000.000 Euro unverändert.

 

Stellenübersicht

 

Die Anzahl der Stellen bei der Schleswiger Stadtwerke - Umweltdienste – bleibt unverändert.     

 

Gebührenvorkalkulation

 

Eine Anpassung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren ist für das Jahr 2026 nicht erforderlich.

Die auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG SH) erstellte Vorkalkulation zeigt eine Kostendeckung der laufenden Aufwendungen.

Gleichzeitig bestehen Nachholbedarfe aus der Nachkalkulation 2024 (Straßenreinigung ca. 12 T€, Winterdienst ca. 10 T€), die nach KAG innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden können.

In der aktuellen Vorkalkulation verbleiben rund 5 T€ in der Straßenreinigung und 2 T€ im Winterdienst als ausstehende Unterdeckung, die voraussichtlich erst ab 2027 eine Gebührenanpassung notwendig macht.

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Anlagen

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