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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/181

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, die Zuständigkeitsordnung vom 21.07.2025 durch den zweiten Nachtrag in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache VO/2025/181 zu ändern.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Der Hauptausschuss bereitet Entscheidungen gemäß § 45b GO SH vor.

 

Die Ratsversammlung entscheidet gemäß § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein unter anderem über die Änderungen von Satzungen.

 

2. Sachdarstellung

Am 30. Oktober 2025 ist das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (sog. Bau-Turbo) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, den Wohnungsbau durch vereinfachte und beschleunigte Verfahren zu fördern. Zu diesem Zweck erfahren zentrale Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) Änderungen, die insbesondere die Planungs- und Genehmigungsverfahren betreffen. Dies ist insbesondere im neuen §36 a BauGB geregelt. Um die Regelungen anwenden zu können, ist die Zustimmung der Gemeinde erforderlich.

Detailliertere Informationen sind in der Mitteilungsvorlage VO/2025/165 dargestellt.

 

Um die Beschluss- und Prozessabläufe zu beschleunigen wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die erforderliche Zustimmung der Gemeinde von der Zuständigkeit der Ratsversammlung in die Zuständigkeit des Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss zu übertragen. Dies erfordert eine Änderung der Zuständigkeitsordnung. Sie ist der beigefügten Synopse (Anlage 2) zu entnehmen.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Keine

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Anlagen

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