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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/188

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

a) Es wird beschlossen, den vorgelegten und testierten Jahresabschluss 2024 sowie den Lagebericht 2024 der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH zur Kenntnis zu nehmen und die Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Jahresabschluss mit einem Jahresüberschuss in Höhe 4.586.771,69 € festzustellen.

 

b) Es wird beschlossen, die Gesellschafterversammlung anzuweisen, einen Gewinnverwendungsbeschluss dergestalt zu fassen, dass der Jahresüberschuss 2024 in Höhe von 4.586.771,69 € in Höhe von 4.052.171,16 € in die Gewinnrücklagen eingestellt wird und in Höhe von 534.600,53 € brutto abzüglich Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag (entspricht 450.000,00 € netto) an die Gesellschafterin Stadt Schleswig ausgeschüttet wird.

 

c) Es wird beschlossen, die Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 zu entlasten.

 

d) Es wird beschlossen, die Gesellschafterversammlung anzuweisen, zur Aufstockung des Eigenkapitals der Schleswiger Stadtwerke GmbH entsprechend des 90%-igen Anteils der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH an der Schleswiger Stadtwerke GmbH eine Einlage in die Kapitalrücklage in Höhe von insgesamt 4.050.000,00 € zu leisten.

 

e) Zur Aufstockung des Eigenkapitals der Schleswiger Stadtwerke GmbH wird beschlossen, an die Schleswiger Stadtwerke GmbH eine Einlage in die Kapitalrücklage in Höhe eines anteilig auf die Stadt Schleswig entfallenden Betrages von insgesamt 450.000,00 € zu leisten.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

 

Die Ratsversammlung kann gem. § 28 (1) i. v. m. § 102 (2) Nr. 3 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein Weisungen an die von ihr entsandten Mitglieder in der Gesellschafterversammlung erteilen.

 

2. Sachdarstellung

 

Die Geschäftsführung legt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 vor. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens wurde in der Aufsichtsratssitzung am 20.11.2025 durch die Geschäftsführung erläutert.

 

Der Jahresabschluss der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH wurde von MKM Menke & Kollegen GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Wirtschaftsprüfer hat in der Aufsichtsratssitzung am 20.11.2025 ausführlich über die Prüfung Bericht erstattet und dargestellt, dass die Geschäfte ordnungsgemäß geführt worden sind.

 

Die gemeinsame Zielsetzung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung, die Kerngesellschaft Schleswiger Stadtwerke GmbH kapitalmäßig zu stärken, soll - wie der Aufsichtsrat bereits frühzeitig deutlich gemacht hat - weiterverfolgt werden. Eine Aufstockung der Kerngesellschaft mit Eigenkapital ist für die anstehenden Investitionen in die Wärmeversorgung und den Breitbandausbau zwingend geboten, um für die Finanzierung ein entsprechendes anteiliges Eigenkapital vorzuhalten. Diese Auffassung wird auch durch die Gesellschafter Stadt Schleswig getragen.

 

Der Schleswiger Stadtwerke GmbH ist es durch die vertragliche Verpflichtung, ihren gesamten Jahresüberschuss an die Schleswiger Kommunalbetriebe abzuführen, nicht möglich, aus dem Jahresergebnis Eigenkapital aufzubauen.

 

Zielsetzung sollte es aus dem Gesellschafterkreis Stadt Schleswig und Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH entsprechend ihren Gesellschaftsanteilen sein, eine Verstärkung des Eigenkapitals der Kerngesellschaft Schleswiger Stadtwerke GmbH zukünftig weiter vorzunehmen. Vor diesem Hintergrund erfolgt der Gewinnverwendungsvorschlag der Geschäftsführung.

 

Aus diesem Grunde schlägt die Geschäftsführung vor, aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 4.586.771,69 € einen Betrag in Höhe von 534.600,53 € brutto abzüglich Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag (entspricht 450.000,00 € netto) an die Stadt Schleswig auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 4.052.171,16 € in die Gewinnrücklagen einzustellen.

 

Entsprechend ihres Anteils von 90 % der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH an der Schleswiger Stadtwerke GmbH empfiehlt der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung, einen entsprechenden Beschluss über die Kapitalerhöhung in Höhe von 4.050.000,00 € zu fassen.

 

Da die Stadt Schleswig an der Schleswiger Stadtwerke GmbH mit 10 % direkt beteiligt ist, wird der Gesellschafterin Stadt Schleswig empfohlen, zwecks Kapitalerhöhung der Schleswiger Stadtwerke GmbH bezüglich ihres Anteils eine Kapitalzuführung in die Bilanzposition „Kapitalrücklage“ in Höhe von 450.000,00 € durchzuführen.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Der städtische Anteil an der Kapitalzuführung ist im Haushaltsplan 2026 beim Produkt „Kombinierte Versorgung“ unter dem Sachkonto 535010.7865300 - Gewährung von Ausleihungen, verb. Untern.,Betlg.,u. Sonderv. (Eigenkapitalverstärkung Schleswiger Stadtwerke), veranschlagt.

 

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Anlagen

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