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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/191

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird die 5. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Schleswig in der Fassung der Anlage zur VO/2025/191 beschlossen.

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1. Zuständigkeit

Die Ratsversammlung entscheidet gemäß § 28 Ziff. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein unter anderem über die Änderungen von Satzungen.

 

2. Sachdarstellung

Die Landesverordnung zur Änderung der Entschädigungsverordnung vom 10.11.2025 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein am 11.11.2025 veröffentlicht.

 

Bei der Anhebung der Höchstbeträge in Höhe von 75 v. H. handelt es sich um eine Kann-Bestimmung. Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 25.11.2025 die Empfehlung ausgesprochen, die Anhebung der Höchstbeträge nicht in vollem Umfange umzusetzen, sondern lediglich in einer Höhe von 75 v. H. des Höchstbetrages auszuzahlen. Dies macht in der Folge eine Überarbeitung der Entschädigungssatzung erforderlich.

 

3. Finanzierung

Aufgrund der Anpassung der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder erhöhen sich die jährlichen Ausgaben um ca. 42.000,00 €. Entsprechende Haushaltsmittel sind einzuplanen.

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Anlagen

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