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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/190

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

a) Es wird beschlossen, den vorgelegten und testierten Jahresabschluss 2024 sowie den Lagebericht 2024 der Schleswiger Stadtwerke GmbH zur Kenntnis zu nehmen und die Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Jahresabschluss 2024 sowie den Lagebericht 2024 festzustellen. Die Auszahlung des Jahresüberschusses in Höhe von 7.071.533,96 € soll bis zum 30. Dezember 2025 an die Organträgerin erfolgen.

 

b) Es wird beschlossen, die Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 zu entlasten.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

 

Die Ratsversammlung kann gem. § 28 (1) i. v. m. § 102 (2) Nr. 3 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein Weisungen an die von ihr entsandten Mitglieder in der Gesellschafterversammlung erteilen.

 

2. Sachdarstellung

 

Die Geschäftsführung legt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 vor. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens wurde in der Aufsichtsratssitzung am 20.11.2025 durch die Geschäftsführung erläutert.

 

Der Jahresabschluss der Schleswiger Stadtwerke GmbH wurde von MKM Menke & Kollegen GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Der vollständige Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes lag dem Aufsichtsrat vor. Der Gewinn der Schleswiger Stadtwerke GmbH betrug im Geschäftsjahr 2024 7.071.533,96 €.

 

Auf Grundlage des zwischen der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH und der Schleswiger Stadtwerke GmbH bestehenden Ergebnisabführungsvertrages vom 19. November 2002 in der Fassung vom 10. November 2014 wird der Jahresüberschuss der Organgesellschaft Schleswiger Stadtwerke GmbH in voller Höhe von 7.071.533,96 € an die Organträgerin Schleswiger Stadtwerke Kommunalbetriebe abgeführt. Aus diesem Grunde war ein Beschluss des Aufsichtsrates über die Verwendung des Jahresergebnisses nicht erforderlich.

 

Die Auszahlung des Jahresüberschusses an die Organträgerin soll bis zum 30. Dezember 2025 erfolgen.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Aus dem Ergebnisabführungsvertrag erhält die Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH eine Gewinnzuweisung vor Ertragssteuern i. H. v. 7.071.533,96 €. Nach Verrechnung des Verlustes der Betriebszweige und der Ertragssteuern verbleibt bei der der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH ein Jahresüberschuss i. H. v. 4.586.771,69 €. Über dessen Verwendung wird mit Beschlussvorlage VO/2025/188 entschieden.

 

 

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Anlagen

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